Jungunternehmer geht insolvent, weil Pottensteiner Bauunternehmer nicht zahlt Prozess gegen Pottensteiner: In die Pleite getrieben

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Gestern sagten die letzten Handwerker im Prozess gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein vor dem Landgericht Hof aus. Foto: dpa Foto: red

Auftrag, Nachtrag, schleppende Zahlungen, gekürzte Rechnungen, offene Rechnungen, Mängelrügen, Vertragskündigung – auch am letzten Tag der Beweisaufnahme im Prozess gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer vor dem Landgericht Hof zog sich der rote Faden weiter durch die Aussagen der Zeugen.

 
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Und auch am 13. Verhandlungstag berichtete ein Handwerker davon, dass die ausbleibenden Zahlungen des Angeklagten für ihn das Aus der beruflichen Selbstständigkeit brachten. Im Mai 2008 hatte der 59-Jährige aus dem Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt seinen Betrieb für Fassadensanierung gegründet. Der Auftrag des Pottensteiner Bauunternehmers für zwei Projekte in Bernburg kam ihm da zum Aufbau des Geschäftes gelegen. Die vereinbarten Leistungen für Fensterbänke und Malerarbeiten habe er vollständig erfüllt, so der Zeuge gestern vor Gericht.

Es gab kein Geld

Doch dann blieben die Zahlungen aus, angeblich gab es Mängel. Der Handwerker suchte das Gespräch mit dem Pottensteiner. Dieser habe ihm zugesagt, die fälligen Rechnungen zu begleichen. Doch nichts passierte. Er habe dann in der Firma angerufen, so der Zeuge weiter, sei aber von einer Mitarbeiterin abgewimmelt und nicht mehr zum Chef oder den Geschäftsführern durchgestellt worden. Stattdessen hieß es, er habe die vertraglichen Leistungen nicht eingehalten und darum gebe es kein Geld. „Das waren nur fadenscheinige Argumente“, ist der Handwerker bei seiner Aussage sichtlich aufgebracht. Durch das fehlende Geld aus diesem Auftrag seien ihm große Verluste entstanden. „Die waren mit einer so jungen Firma, die sich im Aufbau befand, nicht mehr auszugleichen“, berichtete der Handwerker. Privat hatte er mit 20 000 Euro gebürgt, aber auch hier wurde er in Haftung genommen. „Es ging alles den Bach runter.“ 2013 ging der Betrieb insolvent. Die offene Summe, die der 59-Jährige gegenüber dem Angeklagten noch offen hat, beläuft sich auf 145 000 Euro.

Er sei von der Pottensteiner Baufirma immer wieder vertröstet worden, erzählt auch der Vertreter einer Putz- und Trockenbaufirma aus Hohenpolding. Für zwei Vorhaben in München hatte er einen Auftrag, die Arbeiten wurden komplett geleistet. Er bekomme sein Geld, habe der Angeklagte ihm zugesichert. Als nichts kam, habe er den Bau eingestellt. Insgesamt sei er auf rund 30 000 Euro sitzengeblieben, so der Zeuge auf Nachfrage von Richter Matthias Burghard.

Leistungen nicht erbracht

„Das stimmt nicht“, reagierte der Zeuge auf den Vorhalt von Verteidiger Reinhard Debernitz, es gebe eine Mängelrüge für alle Projekte mit der Aufforderung, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.

Auf insgesamt 120.000 Euro belaufen sich die offenen Forderungen einer Aufzugfirma aus Essen gegenüber dem Pottensteiner Bauunternehmen. Beim Umbau des Hertie-Kaufhauses in Castrop-Rauxel zum Citycenter hatte das Unternehmen Aufträge für die Sanierung und die Neuanlage von Aufzügen – davon ein Autoaufzug. Das Auftragsvolumen lag bei rund 226.000 Euro, so der Prokurist gestern vor dem Hofer Landgericht. Bei diesem Bauvorhaben sowie einem weiteren in Magdeburg habe es aber keinerlei Mängel gegeben. Auch wurden die gesamten vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht.

Ein Auftragsvolumen von 120.000 Euro für ein Projekt in Nürnberg hatte der Vertrag zwischen dem Angeklagten und einem Fensterbauer aus der Oberlausitz. Hier blieb man auf knapp 28.000 Euro sitzen sagte der Geschäftsführer aus. Etwa 90.000 Euro habe man vom Pottensteiner Bauunternehmen für den Auftrag bekommen, bestätigte der Zeuge auf Nachfrage des Verteidigers. Der finanzielle Schaden sei ärgerlich, aber für seine Firma verkraftbar, bestätigte der Geschäftsführer gegenüber dem Richter.

Plädoyers und Urteil

Der Prozess wird Anfang August mit dem korrigierten Gutachten über die finanziellen Verhältnisse des Bauunternehmens durch den Sachverständigen Helmut Holter sowie die Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Für den 7. August ist die Urteilsverkündung geplant.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Verteidiger kritisiert Richter.

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