Ein Kanalbauer aus Bindlach berichtet wie schon mehrere Zeugen vor ihm von schleppender und schließlich ganz ausbleibender Zahlung vonseiten des Angeklagten. Es ging um ein Projekt in München. Letztlich blieb der Handwerker auf 32 000 Euro sitzen. Der Ablauf ist bekannt: Als kein Geld mehr fließt, stellte der Zeuge die Arbeiten ein. Es habe ein Gespräch mit dem Angeklagten gegeben. „Anfangs war es vernünftig, dann wurde es laut“, so der Zeuge. Er zahle nicht, weil es Mängel gebe und die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt wurden, habe der Bauunternehmer reagiert. Ursprünglich hatte der Auftrag ein Volumen von 13 200 Euro, dann kamen etliche Nachträge dazu. Unterzeichnet vom Bauleiter. „Hatte er dazu die Berechtigung?“, fragt der Nürnberger Anwalt Reinhard Debernitz, einer der Verteidiger des Hauptangeklagten. „In einem Zivilprozess könnte man diese Frage als Straftat sehen“, mahnt der Richter. Es gebe in den Unterlagen keine Beweise, dass der Bauleiter nicht berechtigt war, so Burghardt.