Dreieinhalb Jahre für Messerangriff

Von Manfred Scherer

Für einen Messerangriff in einer Asylbewerberunterkunft in Kulmbach hat die Jugendkammer des Landgerichts dreieinhalb Jahre Haft verhängt. Die Kammer sprach einen wegen versuchten Totschlags angeklagten 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Tötungsvorsatz sei nicht nachzuweisen, hieß es in der Urteilsbegründung.

 
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In dem mehrtägigen Prozess hatte der Angeklagte die Tat vom 17. Juli gestanden, jedoch eine Tötungsabsicht bestritten. Wie mehrfach berichtet, gab es am späten Abend des Tattages in der Unterkunft in der Pestalozzistraße einen Streit, in dessen Verlauf der 18-jährige Iraker nach einem am Tisch liegenden Messer griff und auf einen wesentlich älteren Mann aus Afghanistan losging. Zwei Messerstiche gingen ins Leere, weil ein Landsmann des Angeklagten dazwischen ging. Ein dritter Stichversuch traf den Afghanen im Rückenbereich in der Achsel. Die Verletzung war jedoch nicht lebensgefährlich.

Die Beweisaufnahme hatte sich um die Frage des Motivs und des Tötungsvorsatzes gedreht. Staatsanwalt Jochen Götz hielt beides in seinem Plädoyer für aufgeklärt. Der Angeklagte, der zusammen mit seinem Landsmann eine Flasche Tequila getrunken hatte, sei an jenem Abend in aggressiver Stimmung gewesen, weil er sich als Christ in der Gesellschaft von Muslimen unwohl fühlte. Laut Götz brach er einen Streit vom Zaun, indem er die Mutter und die Schwester des Afghanen beleidigte. Als dieser sich das verbat, schnappte sich der Angeklagte ein am Tisch liegendes Messer und ging auf den Afghanen los.

Zwei Indizien für den Tötungsvorsatz

Der Staatsanwalt sah den Tötungsvorsatz aus zwei Gründen als erwiesen an: Erstens habe der Angeklagte gedroht: "Ich bringe dich um". Das zweite Indiz für den Vorsatz habe das Opfer im Gerichtssaal selbst geliefert: Der Afghane, der in seiner Heimat Polizist gewesen sein will, hatte nämlich demonstriert, wie er durch einen Polizeigriff dem dritten Messerstich ausgewichen war und sich von dem Messer weggedreht hatte. Götz meinte: "Ohne diese Reaktion wären wohl tödliche Folgen eingetreten." Der Strafantrag von Götz: viereinhalb Jahre Jugendstrafe.

Der Verteidiger Alexander Schmidtgall hielt beide Indizien nicht für erweisen. Die Bedrohung "Ich bringe dich um", sei zwar von einem Zeugen bestätigt worden, zwei andere, ebenfalls anwesende Zeugen, hätten diesen Satz jedoch nicht gehört. Den Gegenangriff des Opfers interpretierte Schmidtgall anders als der Staatsanwalt: "Das Opfer hat die Messerhand geblockt und sich weg gedreht. Da ist doch ein gezielter Stich nicht mehr möglich." Schmidtgalls Fazit: Die für den Nachweis eines Tötungsvorsatzes notwendigen Kriterien seien nicht erfüllt. Deshalb sei sein Mandant lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig zu sprechen. Schmidtgall beantragte drei Jahre Haft.

Das Gericht unter Vorsatz von Michael Eckstein folgte in der rechtlichen Bewertung dem Verteidiger und sprach den Angeklagten in einem Punkt frei: Die Bedrohung durch die Worte "Ich bringe dich um" sei nicht nachzuvollziehen. Der Angeklagte wurde auch wegen Widerstands gegen Polizisten und Beleidigung der eingesetzten Streifenbeamten schuldig gesprochen.

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