Hat er damit Aussicht auf Erfolg? Einer, der sich mit dieser Frage auskennt, ist der Rechtsanwalt Elmar Vitt aus dem niedersächsischen Salzhausen. Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat er eine Klage gegen die Hundesteuer schon gebracht. "Dieses Widerspruchsverfahren ist völlig aussichtslos", sagt er über das Vorhaben Ehlings.
Mehrere Gutachten hat Vitt zur Ungleichbehandlung von Hundehaltern und anderen Haustierbesitzern beigebracht. "Nach allen Regeln der Kunst ist das natürlich eine Ungleichbehandlung", sagt er. Aber eben eine, die die Gerichte damit rechtfertigen, dass die Finanzierung der Gemeinde in diesem Fall ein höher zu wertendes Gut sei.
Fahrradsteuer, Klaviersteuer, Papageiensteuer - das gab's alles schon
"Darüber kann man natürlich streiten", sagt der Anwalt. "Das nutzt aber nichts, denn es zählt am Ende, was die Gerichte sagen." Und das Thema Hundesteuer sei längst höchstrichterlich durch Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts abgesegnet.
Und die sagen eben: Eine Gemeinde darf selbst entscheiden, welche Luxussteuern à la Hundesteuer sie erhebt und welche nicht. Da kennt Vitt einige skurrile Beispiele aus der Vergangenheit, die den gesetzgeberischen Spielraum verdeutlichen. So habe es in der deutschen Geschichte schon eine Fahrradsteuer, eine Klaviersteuer und eine Papageiensteuer gegeben.
Der Gesetzgeber hat einen weiten Ermessensspielraum
Udo Kopernik, Sprecher beim Verband für das Deutsche Hundewesen, ist ebenfalls kein Freund der Hundesteuer. Aber auch er räumt einer Klage gegen den Steuerbescheid keine Aussicht auf Erfolg ein. "Die Hundesteuer als kommunale Steuer ist rechtens, was aber nicht bedeutet, dass sie sinnvoll ist", sagt er. Für viele Menschen sei ein Hund ein wichtiger sozialer Kontakt.
"So etwas mit einer Luxussteuer zu belegen, ist in unseren Augen unsinnig", sagt der Verbandssprecher. Aber es liege eben im Ermessensspielraum des Gesetzgebers. "Das wird man hinnehmen müssen."
40 Euro Hundesteuer sind im bayernweiten Vergleich sehr moderat
Auch die Erhöhung von 18 auf 40 Euro werde Ehling wohl akzeptieren müssen, sagt Kopernik. An sich sei eine Anhebung der Hundesteuer vor Gericht schon angreifbar. "Sie darf keinen erwürgenden Charakter haben", sagt Kopernik. Sprich: So hoch sein, dass sich ein normaler Mensch keinen Hund mehr leisten kann. Bei einem jährlichen Betrag von 40 Euro kann Kopernik diesen erwürgenden Charakter aber noch lange nicht erkennen. Andernorts hätten Gerichte schon Hundesteuern von mehreren Hundert Euro im Jahr durchgewinkt.
Hans Ehling hält eine Erhöhung der Hundesteuer von 18 auf 40 Euro für überzogen. Wenn die Gemeinde an der Erhöhung um 122 Prozent festhalte, "dann treffen wir uns halt in Bayreuth wieder", sagt er. Vor dem Verwaltungsgericht. "Dann soll das der Richter entscheiden."