Vater darf nicht einfach Geld von Tocher abheben
COBURG/BERLIN. Vom Sparbuch darf nicht der abheben, der es in Händen hält. In einem Fall, den das Landgericht Coburg zu entscheiden hatte, verwahrte ein Vater für seine Tochter das Sparbuch - diese wusste davon. Geldgeschenke aus mehreren Jahren wurden darauf gespart, erläutert der Deutsche Anwaltverein in Berlin. 07.10.2010