Revision gegen Freisprüche von Bankern
Nach den Freisprüchen im Deutsche-Bank-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Ob diese aber auch wirklich weiter verfolgt wird, werde erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag. Bis dahin werden noch einige Wochen vergehen - das Gericht muss zunächst das schriftliche Urteil vorlegen, die Staatsanwaltschaft hat im Anschluss vier Wochen Zeit für eine schriftliche Begründung der Revision. 26.04.2016