Münchner bleibt auf alten Fahrkarten sitzen
MÜNCHEN. Die Münchner Verkehrsbetriebe MVV handeln nicht rechtswidrig, wenn sie nach einer Preiserhöhung die Gültigkeit unbenutzter alter Fahrkarten auf drei Monate begrenzen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Das Gericht wies damit die Klage eines Münchners ab, der unbenutzte Einzel- und Streifenfahrkarten im Wert von 42,05 Euro wegen der abgelaufenen Frist nicht erstattet bekommen hatte. 17.10.2011