Münchner bleibt auf alten Fahrkarten sitzen

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MÜNCHEN. Die Münchner Verkehrsbetriebe MVV handeln nicht rechtswidrig, wenn sie nach einer Preiserhöhung die Gültigkeit unbenutzter alter Fahrkarten auf drei Monate begrenzen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Das Gericht wies damit die Klage eines Münchners ab, der unbenutzte Einzel- und Streifenfahrkarten im Wert von 42,05 Euro wegen der abgelaufenen Frist nicht erstattet bekommen hatte.

 
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Der Mann hatte seine Klage gegen den Münchner Verkehrs- und Vertriebsverbund (MVV) mit der Eisenbahn-Verkehrsordnung begründet. Nach deren Bestimmungen können unbenutzte Tickets binnen sechs Monaten nach Ablauf geltend gemacht werden. Das Gericht betonte jedoch, dass diese Verordnung Ausnahmen zulasse, sofern diese auch veröffentlicht wurden - dies sei im vorliegenden Fall gegeben.

Der Münchner hatte gegen das Amtsgerichts-Urteil vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, auch dort wurde er jedoch abgewiesen. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

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