Der Mann hatte seine Klage gegen den Münchner Verkehrs- und Vertriebsverbund (MVV) mit der Eisenbahn-Verkehrsordnung begründet. Nach deren Bestimmungen können unbenutzte Tickets binnen sechs Monaten nach Ablauf geltend gemacht werden. Das Gericht betonte jedoch, dass diese Verordnung Ausnahmen zulasse, sofern diese auch veröffentlicht wurden - dies sei im vorliegenden Fall gegeben.
Münchner bleibt auf alten Fahrkarten sitzen
Redaktion 17.10.2011 - 15:58 Uhr