Die Klägerin hatte die Landkreise Bayreuth und Kulmbach verklagt, die den Windpark auf dem Vogelherd zwischen Eckersdorf und Thurnau genehmigt hatten. Am Donnerstag hatte die Verhandlung stattgefunden.
Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat die Klage einer Frau aus Lochau abgewiesen. Die Frau hatte sich gegen den Bau eines Windparks 800 Meter von ihrem Haus entfernt gewandt.
Die Klägerin hatte die Landkreise Bayreuth und Kulmbach verklagt, die den Windpark auf dem Vogelherd zwischen Eckersdorf und Thurnau genehmigt hatten. Am Donnerstag hatte die Verhandlung stattgefunden.
Wie Dietmar Lang, Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte, würden die nötigen Abstände eingehalten und auch der Lärm, der von den Anlagen zu erwarten sei, sei nicht zu laut. Die Frau hatte sich außerdem auf Naturschutz berufen. „Naturschutz muss zwar eingehalten werden, aber Privatpersonen können ihn nicht für sich geltend einklagen“, erklärte Lang. Im Juristendeutsch heißt das: Die Norm ist nicht drittschützend.
In dem Streit um den Windpark geht es vor allem um Naturschutz - nach wie vor.
Außerdem haben sich am vergangenen Donnerstag zwei Busbacher mit dem Landratsamt geeinigt in Sachen Wegsperrungen wegen der Windräder.