Thurnauerin klagt gegen Windkraft

Von Heike Hampl
Archivfoto: Kurier Foto: red

800 Meter sollen am Ende zwischen ihrem Haus und dem nächsten Windrad liegen: Eine Frau aus Lochau bei Thurnau klagte deswegen gegen die Landratsämter Bayreuth und Kulmbach. Die Ämter haben den Windpark genehmigt, der landkreisübergreifend bei Busbach und Alladorf entstehen soll. Am Freitag will das Verwaltungsgericht sein Urteil in der Sache bekanntgeben.

 
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Acht Windräder neben dem eigenen Wohnhaus. Die Klägerin hat Angst vor Lärm und Schattenwurf. Deswegen hat sie gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die beiden Landratsämter Bayreuth und Kulmbach geklagt. Sie will, dass das Verwaltungsgericht prüft, ob die Windräder zu nah an ihrem Haus stehen werden.

Die Windräder sollen 200 Meter hoch werden. Sie liegen außerdem rund 60 Meter höher als das Haus der Klägerin. Sie fürchtet deswegen eine Bedrängung durch die großen, imposanten Anlagen.

Dass die Klägerin außerdem auf Natur- und Artenschutz verweist, lässt Anwalt Christian Wenzel, der die Betreiberfirma Primus als Beigeladene in dem Prozess vertritt, nicht gelten: "Das sind keine subjektiven Rechte, sondern von den Behörden festzustellende Allgemeinwohlbelange."

Die Landratsämter und die Firma Primus fordern, die Klage abzuweisen.

Am Donnerstagnachmittag hat das Gericht kein Urteil verkündet. Der Richter will das Urteil in diesem Fall am Freitagvormittag bekanntgeben.

Info: Kurz vor diesem Prozess hatten sich zwei Busbacher mit dem Landratsamt Bayreuth geeinigt. Sie hatten gegen Wegesperrungen geklagt, die im Fall von Eis auf den Rotoren greifen würden. Zu dieser Stunde verhandelt das Verwaltungsgericht die Klage von Primus gegen die Landratsämter. Der Betreiber wehrt sich gegen die strengen Auflagen. Weil auf dem Vogelherd Schwarzstorch, Mäusebussard und Baumfalke leben, hatte die Naturschutzbehörde den Betrieb rund für die Häfte des Jahres untersagt.

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