Wasserrabatt: Nicht jedes Mittel ist Recht

Von Moritz Kircher
Um einen Rabatt für Trinkwasser ist eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Eckersdorf und dem Landratsamt entbrannt. Symbolfoto: Hubert Link / dpa Foto: red

Politische Diskussionen anstoßen? Super! Debatten öffentlich austragen? Sehr gut! Keine Angst, sich dabei die Finger zu verbrennen? Respekt! Der Eckersdorfer Gemeinderat hat in der Vergangenheit immer wieder Mut bewiesen. Das Kommunalabgabengesetz lässt seit den 1990er Jahren nur Wasserrabatte für Gewerbetreibende zu. Landwirte sind ausgenommen. Mit seinem Festhalten an einem rechtswidrigen Wasserrabatt für Landwirte ist der Rat dieses Mal übers Ziel hinaus geschossen.

 
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Der Zweck heiligt die Mittel. Stimmt dieses Sprichwort, darf man auch mal unsaubere Mittel einsetzen, um ein hehres Ziel zu erreichen. Der Eckersdorfer Gemeinderat mit Bürgermeisterin Sybille Pichl an der Spitze hat ein solch hehres Ziel: Er will Bauern helfen, die wegen sinkender Milchpreise Existenzängste haben. Und er setzt dafür ein unsauberes Mittel ein, indem er trotz mehrfacher Hinweise an einem rechtswidrigen Beschluss festhält. Das geht nicht.

Mit dem Thema Pferdesteuer vorbildlich verhalten

Ein Gemeinderat hat zwei Aufgaben. Erstens: Er soll politische Diskussionen führen. Zweitens: Er soll in seinem Aufgabenbereich Recht setzen. Über das Satzungsrecht hat ein Gemeinderat mehr Macht, als so mancher glauben mag. Man kann die beiden Aufgaben durchaus sinnvoll miteinander verbinden.

Mit der Diskussion um die Pferdesteuer hat der Eckersdorfer Gemeinderat vorbildlich gezeigt, wie das geht. Der Rat hat Mut bewiesen, seinen Ermessensspielraum ausgeschöpft und als erste Gemeinde in Bayern laut über eine Pferdesteuer nachgedacht. Von der Pferdelobby gab es dafür bundesweit Prügel. Aber das Thema ist in der Welt. Das ist gut.

Gewählte Vertreter müssen sich an geltendes Recht halten

Jetzt will der Gemeinderat wieder eine politische Diskussion anstoßen. Dieses Mal gibt es aber einen entscheidenden Unterschied. Während er bei der Pferdesteuer im Rahmen seiner Befugnisse agierte, überschreitet der Gemeinderat dieses Mal die Grenzen des Rechts. Das darf nicht sein.

Klar, einem in seiner Existenz bedrohten Milchbauern würde jeder helfen wollen. Aber um dieses Ziel zu erreichen, dürfen unsere gewählten Vertreter sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen, um eine politische Debatte anzuzetteln. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Denn sonst könnten Gemeinderäte – mit dem Argument, einen guten Zweck zu verfolgen – sich immer wieder über das Recht hinweg setzen.