Verlage gegen Fußball-Verband nun vor dem OLG

Aufnahmen nur gegen Geld oder Filmabtretung, sagt der Bayerische Fußball-Verband. Foto: Imago Foto: red

Das Landgericht München I hat die von vier bayerischen Zeitungsverlagen erreichte Einstweilige Verfügung gegen die Richtlinien des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) bei der Videoberichterstattung von Spielen der höheren Amateurklassen aufgehoben.

 
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Dagegen werden die Verlage der „Mittelbayerischen Zeitung“ (Regensburg), der „Main-Post“ aus Würzburg, der Mediengruppe Oberfranken (Bamberg) und des Nordbayerischen Kuriers in Bayreuth vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Bei dem Streit geht es um Akkreditierungsrichtlinien des BFV, an die sich Vereine halten müssen, die in der Saison 2015/16 in der Landesliga oder höher spielen wollen. Darin wird ihnen auferlegt, Kamerateams per Hausrecht nicht auf ihre Sportanlagen zu lassen, sofern diese dem BFV nicht Lizenzgebühren (500 Euro pro Video) bezahlt oder sich einverstanden erklärt haben, ihre gedrehten Filme dem Verband kostenlos für dessen Internet-Auftritt zu überlassen.

Druck oder nicht Druck?

Der Vorsitzende Richter tat sich bei der Landgerichts-Verhandlung damit schwer, die Konstruktion im Fußball mit Verband und Vereinen zu durchschauen. So kam er zu der Auffassung, der Verband müsse gar keinen Druck auf die Vereine ausüben, damit diese per Hausrecht ihr „Wirtschaftsgut“ Fußballspiel schützen. Wer die Videoteams reinlassen wolle, könne das doch tun. Dass den Clubs dann aber Repressalien drohen, wollte er nicht sehen. Von seinem eigenen Tun schied der Richter nicht vollends überzeugt, als er den streitenden Parteien mit auf den Weg gab: „Wir sind ja nicht die letzte Instanz.“

Der BFV spiele mit den Vorschriften seine Monopolstellung aus und missachte seine Gemeinnützigkeit, werden die Verlage auch vor dem OLG argumentieren. Sie werden von dem renommierten Berliner Medienrechtler Professor Johannes Weberling vertreten.

Als „gute Nachricht für die Vereine und den BFV“ wertete der Fußball-Verband den gestrigen Spruch. Zuvor hatte die Landeskartellbehörde abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen.

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