Beschwerde wird wegen Personalmangel nicht bearbeitet Kartellbehörde empfiehlt Verlagen Zivilprozess gegen Fußball-Verband

Von Jürgen Schott
Symbolbild Foto: red

Die bayerische Landeskartellbehörde wird in den Streit zwischen vier Verlagen und dem Bayerischen Fußbll-Verband (BFV) nicht eingreifen.

 
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Die Beschwerde von der „Mittelbayerischen Zeitung“ in Regensburg, der „Main-Post“ aus Würzburg, der Mediengruppe Oberfranken (Bamberg) und des Nordbayerischen Kuriers in Bayreuth werde nicht aufgegriffen, teilte das Wirtschaftsministerium in München mit. Es verweist auf „zivilrechtliche Möglichkeiten zur Verfolgung der Rechte“ und erklärt auch: „Die Personalsituation der Landeskartellbehörde steht der Einleitung eines Verfahrens derzeit entgegen.“

Wie mehrfach berichtet, geht es in der Auseinandersetzung um Videoberichte von Fußballspielen der Amateurligen, für die der BFV Lizenzgebühren verlangt. Die Alternative fürs Zahlen (500 Euro pro Video): Die Berichterstatter überlassen ihre Filme kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv. Denjenigen, die weder das eine noch das andere tun, müssen die Vereine nach Auflagen des Verbandes per Hausrecht den Zutritt zu den Spielen verwehren.

Teilerfolg vor dem Landgericht

Der Fußball-Verband spiele mit diesen Vorschriften seine Monopolstellung aus, verfolge wirtschaftliche Interessen und missachte seine Gemeinnützigkeit, argumentieren die Verlage, die vor dem Landgericht München I bereits einen Teilerfolg errungen haben, nämlich eine Einstweilige Verfügung gegen den BFV. Demnach haben die Videofilmer bis auf weiteres Zutritt zu den Amateurspielen und dürfen dort Aufnahmen machen.

Das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, bei dem am Freitag  niemand für eine genauere Stellungnahme zu erreichen war, schreibt nun: „Die Ermittlung des vorliegenden komplexen Sachverhalts erscheint im Wege eines Amtsermittlungsverfahrens vor der Landeskartellbehörde nicht mit vernünftigem Aufwand möglich. Die Beweisregeln des Zivilprozesses sind hier zielführender.“

Der gemeinnützige Bayerische Fußball-Verband beschränke die Verlage in ihrer Berichterstattung, hatte der Erste Vorsitzende des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), Andreas Scherer, bei der Jahrestagung in Nürnberg kritisiert. „Das ist ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit.”