21 Klagen gegen Meusel vor dem Arbeitsgericht
Die nunmehr ehemaligen Meusel-Leute lassen sich von der IG Metall und von dem Waischenfelder Rechtsanwalt Wolfgang Tietke vertreten. Insgesamt 21 Klagen sind anhängig. "Ich werde nun die ganzen Verfahren vor dem Arbeitsgericht wieder aufnehmen", sagt der Anwalt, der für sechs Mitarbeiter klagt. Die anderen lassen sich über den Rechtsschutz der IG Metall vertreten. Gewerkschaftssekretär Uwe Bauer sagt: "Es ist strittig, wann die Kündigungen ausgesprochen werden können."
Ende September verschickte Geschäftsführer Frank-Oliver Hoffmann die Kündigungen zum 31. Januar 2016. Damit unterlaufe er bei vielen Beschäftigten die Kündigungsfristen, sagt die IG-Metall. Diese liege aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit zumeist bei sieben Monaten.
Regierung von Oberfranken fordert möglicherweise 43.500 Euro zurück
Außerdem sei nach dem vor rund eineinhalb Jahren geschlossenen Sanierungstarifvertrag strittig, ob Geschäftsführer Hoffmann vor Ende 2015 überhaupt Kündigungen aussprechen könne. Gewerkschaftssekretär Bauer hält es für möglich, dass das Arbeitsgericht Kündigungen erst zum 31. Juli 2016 akzeptieren könnte. Dann müsste das Unternehmen noch so lange Gehälter zahlen.
Ungemach droht dem Schraubenwerk Meusel auch noch von anderer Seite. Denn vor einigen Jahren gewährte die Regierung von Oberfranken dem Unternehmen eine Förderung für neue Maschinen in Höhe von rund 43.500 Euro. Und das unter der Auflage, dass die Arbeitsplätze bis Ende 2016 erhalten bleiben und die Maschinen bis dahin am Standort Waischenfeld laufen. Die Maschinen sind weg, die Mitarbeiter entlassen. Regierungssprecher Oliver Hempfling bestätigt auf Kurier-Anfrage, dass seine Behörde eine Rückforderung der gesamten Fördersumme prüfe.
In Waischenfeld ist das Schraubenwerk Meusel seit gestern Geschichte. Eine Fortsetzung wird es wohl noch einige Zeit vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth geben.
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