Räder in Wohnungsnähe sicherer abstellen
Dabei sollte gerade das wohnungsnahe Abstellen von Rädern leichter werden. So sollten zum Beispiel Bauherrn von Neubauten verpflichtet werden, für Bewohner und Besucher Radabstellplätze bereitzuhalten. Möglichst nahe am Eingang und wetterfest, wie es auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert. Das willkürliche Abstellen von Rädern würde somit unterbunden. "Die Stadt hat etwas davon, wenn sie fahrradfreundliche Kommune ist", bekräftigt Stefan Steurer, ADFC-Vorsitzender im Kreisverband Bayreuth. Dafür seien gewisse Leistungen zu erbringen. "Wer etwas dagegen hat, blickt nicht durch", sagt Steurer in Richtung der Stadträte, die gegen eine Satzung waren. Und wer den Radverkehr in der Stadt erhöhen wolle, brauche eben mehr Stellplätze. Radfahrer seien sehr gute Kunden für die Geschäfte in der Innenstadt
Stellplätze für Räder und Autos miteinander verrechnen
Rolf Wahner, Bayreuther Kreisvorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), hält eine Stellplatzssatzung für sinnvoll, "auch wenn das Wort bürokratisch klingt". Sie würde keine "immensen Kosten" verursachen. 500 Euro als Ausgleich für einen nichtgeschaffenen Fahrradstellplatz seien in Ordnung. Bei einem Kfz-Stellplatz wäre das Zehnfache fällig. Lediglich die Richtzahlenliste und das Fehlen von Raum für Sonderfahrräder bemängelt Wahner. "Für Studentenwohnheime ist ein Stellplatz pro zwei Bewohner zu wenig." Eine übermäßige Belastung von Gebäudeeigentümern könne er nicht erkennen, da für diese Bestandsschutz gelte. Auch ein Ausgleich sei denkbar: Wenn zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen würden, könne der Ablösebetrag in der Kraftfahrzeugstellplatzsatzung reduziert werden.
Hintergrund:
In der AGFK-Satzung steht: "Mitglieder des Vereins können dauerhaft nur kommunale Gebietskörperschaften werden, denen auf Vorschlag des Vorstands durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Auszeichnung ,Fahrradfreundliche Kommune in Bayern' verliehen wurde. Die Auszeichnung wird für sieben Jahre verliehen. Eine unabhängige große Bewertungskommission prüft für den Vorstand, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind. Die unabhängige Kommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Ihr gehören ein/e Vertreter/in des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, ein/e Vertreter/in des ADFC-Bayern und ein Mitglied des Vorstands des Vereins sowie mindestens zwei weitere Vertreter/innen." Wenn die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Verein von dem Mitglied nicht mehr erfüllt werden, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden.