Dies bestätigte der Sprecher des Gerichts, Christian Dirmeier, auf Anfrage. Die Strafkammer habe damit auch einem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, erklärte Dirmeier. Die Strafkammer bejahe einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten nicht mehr. In dem seit Ende September andauernden Verfahren hatte zuletzt eine Reihe von Entlastungszeugen ausgesagt. Es ging dabei um Alibis für einige der angeklagten Taten. Wie berichtet, wird der 71-Jährige von seiner Tochter bezichtigt, sie über Jahre hinweg missbraucht und vergewaltigt zu haben. Auch die zwei Enkelinnen des Mannes, seine Ex-Frau und eine Freundin einer der Enkelinnen hatten ihn belastet. Der Haftbefehl vom 22. Juli 2014 war am 1. Dezember 2014 gegen eine hohe Kaution außer Vollzug gesetzt worden. Die Aufhebung des Haftbefehls hatte auch Verteidiger Johann Schwenn beantragt.