Profitgier: Der Deal mit dem Grundwasser

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Vom Gelände des Balthasar-Neumann-Wohnparks fließen jedes Jahr bis zu 2400 Kubikmeter Grundwasser in die Kanalisation. ⋌Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Vier Jahre nach der Errichtung des Balthasar-Neumann-Wohnparks und ein knappes Jahr nach der gerichtlichen Entscheidung, Grundwasser vom Gelände ins öffentliche Kanalnetz einleiten zu dürfen, erregt das Thema noch immer die Gemüter. Vor allem die einiger Stadträte. In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses des Stadtrates stand der Wohnpark einmal mehr auf der Tagesordnung. Und einmal mehr fielen Worte wie Baufehler und Betrug.

 
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Ausgangspunkt der jüngsten Diskussion im Umweltausschusses war ein Leserbrief im "Nordbayerischen Kurier" im März dieses Jahres, geschrieben nach der Entscheidung des Bayreuther Verwaltungsgerichtes, dass das auf dem Gelände des Balthasar-Neumann-Wohnparks abgepumpte Grundwasser in die Kanalisation eingeleitet werden darf.

 

Der Verfasser bedauert darin, dass „die Gesellschaft einmal mehr für die Fehlplanung und das Fehlverhalten des Bauherrn“ haften müsse. Dem Bauherrn, der Wohnungsbaugesellschaft, sollte zur Auflage gemacht werden, durch Entsiegeln von Flächen dafür zu sorgen, dass sich an anderer Stelle die Menge an Grundwasser bilden kann, die in der Kläranlage verschwindet.

Bei einer jährlichen Menge von 2500 Kubikmeter müsse eine Fläche mit einer Größe von drei Fußballfelder entsiegelt werden. Außerdem sollte dem Bauherrn die Auflage gemacht werden, seine Pumpen ausschließlich mit Ökostrom zu betreiben.

Stadträtin Sabine Steininger, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Unabhängigen, griff die Forderungen des Leserbriefschreibers auf, ergänzt um den Antrag, den Bauausschuss jährlich über die Höhe der abgepumpten Menge zu informieren. Schuld an dieser für Bewohner des Wohnparks und Stadt misslichen Situation sei einzig die Profitgier des Bauherrn, betonte Steininger.

Bescheid ist rechtskräftig

Die Verwaltung, die sich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, dass jährlich bis zu 2500 Kubikmeter Grundwasser eingeleitet werden dürfen, halten müsse, habe dem Bauträger im Bescheid aufgefordert, jährlich einen Bericht über die Höhe der eingeleiteten Menge vorzulegen. Bisher sei die Firma der Aufforderung nicht nachgekommen, berichtete Umweltreferent Ludolf Tyll.

Die monatlichen Messungen der vergangenen zwei Jahre hätten eine jährliche Durchschnittsmenge von 2400 Kubikmeter ergeben. Weitere Auflagen könnten dem Bauherrn nicht gemacht werden, da der Bescheid der Stadt zwischenzeitlich bestandskräftig sei.

Keine Schäden zu befürchten

Bei dem Fall Balthasar-Neumann-Wohnpark handle es sich um einen Einzelfall, so Tyll, der in dieser Form noch nicht vorgekommen sei. Sollte sich ein derartiger Fall wiederholen, müsse man überprüfen, welche Auflagen gemacht werden könnten.

Der Fall Balthasar-Neumann-Wohnpark hatte für Schlagzeilen gesorgt, nachdem bekannt geworden war, dass der Bauträger versäumt hatte, die Fundamente der Gebäude gegen das Eindringen von Grundwasser zu schützen. Um Schäden zu vermeiden, muss das Grundwasser dauerhaft abgepumpt werden. Nachbarn des Wohnparks befürchteten daraufhin ein Absinken des Grundwasserspiegels, was wiederum zu Schäden an ihren Gebäuden führen könne. Diese Befürchtung wurde mittels eines Gutachtens vom Wasserwirtschaftsamt Hof widerlegt.

Baugrenzen überschritten

Für die Fraktionsvorsitzende Steininger ist „Gewinnmaximierung“ dafür verantwortlich, dass der Bauträger keine Wanne zur Abwehr des Grundwassers errichten ließ. Er habe, sagte sie im Gespräch mit dem Kurier, die Baugrenzen nach innen und außen überschritten, um das Maximum herauszuholen und die Käufer der Wohnungen getäuscht.

In ein ähnliches Horn blies SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Bauske. „Die Stadt und die Käufer wurden vom Bauträger betrogen. Deshalb ist es wichtig, dass sich dieser Fall nicht wiederholt.“

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