Das Gericht handelte dabei nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“). Niemand könne verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden kann, sagte der vorsitzende Richter Michael Eckstein. Wie berichtet wurde dem Mann ursprünglich vorgeworfen, zwischen 1990 und 1998 in insgesamt 138 Fällen seine 1984 geborene Tochter missbraucht zu haben.