Im Zweifel für den Angeklagten Missbrauchsprozess: Gericht spricht Vater (50) frei

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Völlig überraschend hat das Landgericht Bayreuth am Nachmittag einen 50-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Die Anschuldigung, er habe seine Tochter rund 140 Mal missbraucht, ließ sich nicht zweifelsfrei erhärten.

 
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Das Gericht handelte dabei nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“). Niemand könne verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden kann, sagte der vorsitzende Richter Michael Eckstein. Wie berichtet wurde dem Mann ursprünglich vorgeworfen, zwischen 1990 und 1998 in insgesamt 138 Fällen seine 1984 geborene Tochter missbraucht zu haben.

„Wir können den Angeklagten nichts mit absoluter Sicherheit beweisen“, sagte der Vorsitzende Richter. In der Gesamtschau gebe es keinen einzigen Fall, der so feststehe, dass sich darauf eine Verurteilung stützen lasse, so Eckstein. „Wir können keinen Tatnachweis in strafrechtlich relevanter Hinsicht führen.“ Als Ursache dafür nannte der Vorsitzende auch die lange Zeit, die seit den Vorfällen verstrichen sei.

Gericht stützt sich auf Gutachten

Ein wesentlicher Punkt, auf den sich der Freispruch stützt, ist das Gutachten, das eine Nürnberger Psychologin über die heute 24-jährige Tochter erstellt hatte. Darin war unter anderem die Rede von instabilen und inkonstantem Aussageverhalten sowie von einer überzogenen Darstellung. Man könne einfach nicht sagen, dass es verlässlich sei, wenn die Zeugin angebe, ab ihrem 6. Lebensjahr und dann immer wieder missbraucht worden zu sein, sagte die Psychologin, die sich seit Jahrzehnten mit dem Aussageverhalten von Opfern in ähnlichen Fällen beschäftigt.


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitagsausgabe (21. Juni) des Nordbayerischen Kuriers.

Symbolbild: pa

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