Messerstecher vom Lessingweg vor Gericht

Von Manfred Scherer
Ein Foto vom Polizei-Einsatz in der Tatnacht. Foto: Ronald Wittek/Archiv Foto: red

Sie wollten ihm helfen, er attackierte sie mit dem Messer. Das Bayreuther Schwurgericht verhandelt ab dem heutigen Dienstag gegen einen Mann, der am 10. August 2015 eine Notärztin und drei Sanitäter schwer verletzte. Vor allem die Notärztin und einer der Sanitäter kamen nach einer Notoperation knapp mit dem Leben davon.

 
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Weil der damals 26-Jährige mutmaßliche Messerstecher sich am Tatort im Lessingweg in einem Haus versteckt hatte, wurde das Spezialeinsatzkommando angefordert, um den Mann festzunehmen.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Messerstecher psychisch krank und vermutlich strafrechtlich nicht für die Bluttaten zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, gemeingefährliche Straftäter zwangsweise in der Psychiatrie unterzubringen. Eine solche Einweisung muss durch ein Gericht angeordnet werden. Ein entsprechendes Sicherungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft im Fall des Messerstechers beantragt.

Der Mann wird vor Gericht nicht als Angeklagter, sondern lediglich als Beschuldigter bezeichnet. Das Schwurgericht wird aber in der Beweisaufnahme dennoch prüfen, ob die Messerangriffe gegen die vier Helfer objektiv als Mordversuche einzustufen sind.

Die Vorgeschichte:

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