Behörde bewertet die Messerangriffe als vier Mordversuche
Die psychische Erkrankung des Beschuldigten ist so schwer wiegend, dass er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht bestraft werden kann. Dies bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Anfrage: Die Ermittlungen seien abgeschlossen, gegen den 26-Jährigen sei eine Antragsschrift beim Landgericht eingereicht worden. Darin beantragt die Behörde die Unterbringung des Kranken in der Psychiatrie – zur Sicherung der Allgemeinheit, aber auch zur Behandlung des Beschuldigten. Eine solche Maßnahme muss richterlich angeordnet werden. Zuständig in diesem Fall ist das Schwurgericht: Potzel zufolge geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der mutmaßliche Schuldunfähige objektiv vier Verbrechen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung begangen hat. Der objektive Tatbestand wird in dem Verfahren festgstellt, bei erwiesener Schuldunfähigkeit wird es jedoch keinen Schuldspruch geben. Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest.