Landratsamt: Spiel gegen die Regeln

Von Thorsten Gütling
Haben in den vergangenen drei Wochen gleich dreimal gezeigt, dass sie es mit den Spielregeln nicht ganz so ernst nehmen, meint Reporter Thorsten Gütling: Landrat Hermann Hübner (rechts) und Verwaltungsdirektor Daniel Frieß. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Weil sich Landrat Hermann Hübner (CSU) und seine ranghöchsten Mitarbeiter im Landratsamt über das Gesetz stellen, leidet die Glaubwürdigkeit der Behörde immens. Dass man es selbst mit den Regeln, die man von anderen einfordert, nicht so genau nimmt, ist weniger Ausnahme, als mittlerweile Methode geworden. Auf welch schmalen Grat sich der Landkreis damit bewegt, hat jetzt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht deutlich gemacht.

 
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Verfassungsbruch

Aber der Reihe nach: Vor drei Wochen sitzen Hübner, Verwaltungsdirektor Daniel Frieß und Gernot Geyer, der Chef über die Kommunalaufsicht, zusammen. Sie schlagen den Mitgliedern des Zweckverbandes Therme Obernsees vor, sich über die Verfassung zu stellen. Es geht um den ermäßigten Eintrittspreis für Mistelgauer Bürger, von denen auch der Landrat glaubt, dass er „einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält“. Trotzdem schlägt er vor, daran vorerst nichts zu ändern. Es darf sich halt niemand beschweren.

Nicht-öffentlich

Hübner, Geyer und Frieß interessiert es auch nicht, dass an der nicht-öffentlichen Sitzung mit Eckhard Hentes (CSU) eine Person teilnimmt, die dem Gremium gar nicht angehört. Das habe man aber schon immer so gemacht, heißt es auf Nachfrage lapidar. Und auf die Frage, warum man Eintrittspreise hinter verschlossener Tür verhandle, redet sich der Pressesprecher um Kopf und Kragen.

Hinweise dreimal ignoriert

Aber damit nicht genug. Auch dass die Stelle des Kreisarchivpflegers seit zwei Jahren unbesetzt ist, darf laut Gesetz nicht sein. Die Generaldirektion in München versichert, das dem Landrat schon dreimal mitgeteilt zu haben. Aber den lässt das kalt. In den nächsten Monaten werde man sich mit der Frage bestimmt mal beschäftigen, heißt es auf Nachfrage.

Rechtswidriger Haushalt

Und jetzt das Verwaltungsgericht. Weil Kreisrat Hans Hümmer (Freie Wähler) geklagt hatte, kam das Gericht zu der Feststellung, dass Anträge in Kreisausschuss und Kreistag schon mal unbehandelt bleiben können. Weil sie dem Landrat nicht gefallen, wäre eine harmlosere Begründung dafür. Was Regierungsdirektorin Ingrid Gleißner-Klein aber vor Gericht erzählt, deutet aber darauf hin, dass sich der Landkreis seine Regeln so auslegt, wie sie ihm gerade passen. Denn bei der Frage, welche Anträge in einer Sitzung die sind, die für den Landkreis den größten Aufwand bedeuteten und damit zuerst abgestimmt werden müssen, sagt Gleißner-Klein sinngemäß: Die, die für den Kreis am günstigsten sind. Da bleibt auch den Richtern nur Kopfschütteln.

Der Ruf ist ramponiert

Die Summe dieser Vorfälle hat mittlerweile Folgen. Der Ruf des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde hat ernsthaft Schaden genommen. Widerstand statt Hörigkeit steht vielerorts auf der Tagesordnung. Von Eckersdorf über Glashütten bis nach Mehlmeisel heißt es in den Gemeinderäten: Was kümmert uns, was das Landratsamt vorschreibt. Sollen die sich erstmal selbst an die Gesetzt halten, bevor sie uns mit Straßenausbaubeitragssatzung und ungenehmigten Haushalten drohen.

Die Zeche zahlen die Bürger

Die Zeche zahlen die Bürger. Sei es für verloren gegangene Gerichtsverfahren, oder für einen steigenden Verwaltungsaufwand. Und um ein Haar wäre es richtig teuer geworden. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kreishaushalt in diesem Jahr unter rechtswidrigen Bedingungen zustande gekommen ist. Als die Geschäftsordnung verdreht wurde, war auch der Verwaltungsdirektor und Jurist Daniel Frieß anwesend. Kaum vorstellbar welchen Aufwand und welche Folgen es bedeutet, würde das Gericht zwei Wochen vor Jahresende den Haushalt kassieren. Nur weil sich die Führungsriege im Landratsamt nicht an die Spielregeln halten will.

thorsten.guetling@nordbayerischer-kurier.de