Höher will einstweilige Verfügung Klinikum: Chefarzt kämpft um seinen Job

Von Frank Schmälzle
Prof. Martin Höher muss um seinen Arbeitsplatz bangen. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Chefarzt kontra Klinikum: Heute treffen sich Prof. Martin Höher und Vertreter der Klinikum Bayreuth GmbH vor dem Bayreuther Arbeitsgericht. Höher will per einstweiliger Verfügung verhindern, dass ein Kommissionsbericht, der ihn belasten könnte, morgen in einer gemeinsamen Sitzung des Zweckverbands und des Aufsichtsrates der Klinikum Bayreuth GmbH diskutiert wird.

 
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Höher wird vorgeworfen, Patienten per Schlüssellochoperation künstliche Herzklappen eingesetzt zu haben, auch wenn die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Diese Behandlungsmethode bringt den Krankenhäusern Geld in die Kassen. Mediziner nennen die künstlichen Herzklappen Tavi. Der Vorwurf gegen den Chefarzt der Medizinischen Klinik II (Kardiologie/Angiologie/Pneumologie/Internistische Intensivmedizin) ist einer von dreien, die Expertenkommissionen in den vergangenen Monaten aufgearbeitet haben. Auch in der Geburtshilfe und auf der Intensivstationen, die Höher leitet, hatte es Vorfälle gegeben. In der Geburtshilfe sollen Neugeborene bei der Geburt zu Schaden gekommen sein. Der Frage, ob ein Kind bei der Geburt wegen eines ärztlichen Fehlers gestorben ist, klärt die Staatsanwaltschaft. Sie geht auch der Frage nach, ob auf der Intensivstation Patienten zu lange künstlich beatmet wurden. Zu ihren Schaden und zum wirtschaftlichen Nutzen des Klinikums.

Die Kontrollgremien des Bayreuther Krankenhauses haben bislang keine durchgreifenden personellen Maßnahmen getroffen. Das könnte sich im Fall der Tavi-Kommission nun ändern. In der gemeinsamen Sitzung von Zweckverband und Aufsichtsrat soll es nach Kurier-Informationen drei Möglichkeiten geben: eine Abmahnung gegen Martin Höher, seine Freistellung oder eine Kündigung.

Mit der einstweiligen Verfügung will Höher verhindern, dass ein Gutachten von drei Experten, die nicht dem Klinikum angehören, morgen der Zweckverbandsversammlung und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden.

Der Artikel wird aktualisiert.

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