Außerdem argumentierte der Mann, die Anlage liege in einer öffentlichen Grünfläche – und da gehöre eine Schießanlage nicht hin. Das sah das Gericht anders.
Für die Bogenschützen der Bayreuther Turnerschaft dürfte es wie ein Treffer ins Schwarze gewesen sein: Das Bayreuther Verwaltungsgericht lehnte die Klage eines Anwohners auf Aufhebung der Baugenehmigung für ihre Trainingsanlage ab. Er hatte sich von den Bogenschützen, ihren Autos und vom Lärm gestört gefühlt.
Außerdem argumentierte der Mann, die Anlage liege in einer öffentlichen Grünfläche – und da gehöre eine Schießanlage nicht hin. Das sah das Gericht anders.
Der Mann hatte vor acht Jahren ein Haus im Hohlmühlweg gekauft. Seine Gründe, genau dieses Haus zu kaufen: Es liegt in einer Stichstraße, rings herum sind nur noch Bäume, Wiesen und Flussauen – Ruhe pur. Vorher hatte er sich den Flächennutzungsplan angesehen. Der muss vor 1982 entstanden sein. Denn die Bogenschießanlage, die im Wiesengrund unterhalb des Hohlmühlwegs steht, war da noch nicht eingezeichnet.
Der neue Hausbesitzer fühlte sich bald genervt: davon, dass die Bogenschützen vor seinem Anwesen im Hohlmühlenweg parkten; von den Vereinsfeiern; davon, dass er zu Trainingszeiten nicht ungehindert im Wiesengrund Gassi gehen konnte; von der Tatsache, dass ein Weg, der zu den Wiesen und dem Trainingsgelände führt, mit einem Tor versperrt war. Das allerdings versperrt auch den Weg zur Hohlmühle. Deren Besitzerin ist auch die Eigentümerin des betreffenden Geländes. Die Frau hat es seit Jahrzehnten an die Schützen verpachtet, die dort auch eine kleine Unterstellhütte bauten.
Wegen der Beschwerden des Klägers reichte der Verein 2013 einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung der Sportanlage mit den erforderlichen Stellplätzen ein. Die Stadt genehmigte den Antrag 2014. Der Kläger forderte von der Stadt, die Baugenehmigung zurückzunehmen.
Die Stadt argumentierte, dass die Anlage bereits vor Inkrafttreten der Landschaftsschutzgebietsverordnung bestanden habe und deshalb Bestandsschutz genieße. Das Haus liege 60 Meter Luftlinie entfernt und sei zudem von hohen Bäumen umgeben. Wettkämpfe würden selten stattfinden. Auf Aufforderung des Klägers wurde ein Lärmgutachten eingeholt. Ergebnis: Auch bei den seltenen Wettkämpfen sei ausrechender Schallschutz gegeben. Und selbst wenn sich der Verkehr zur Anlage verzehnfache, würde sich der Lärmpegel um nur zehn Dezibel erhöhen und liege immer noch innerhalb der Grenzwerte. Außerdem sei die Stadt dem Mann bereits entgegengekommen: Die Nutzung der Anlage in den Nachtstunden wurde verboten.
Das Gericht wies die Klage ab, der Kläger hat die Kosten zu tragen. Die Begründung: Das Gericht sah die Rechte des Mannes nicht verletzt, sein subjektives Recht auf Betreten der Grünfläche sei nicht ersichtlich, da ihm der Zugang ja nur dann verboten sei, wenn geschossen werde. Und was den Lärm angeht, berief sich das Gericht auf das Gutachten. „Da entsteht ihm kein Schaden.“
Die Bogenschützen reagierten erleichtert. „Wir sind froh“, sagte der Vorsitzende der Bayreuther Turnerschaft, Reinhard Schatke. Und: „Wir werden uns weiterhin um eine gute nachbarschaftliche Beziehung bemühen.“
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