Verteidigung: Der Geschädigte hat die Schlägerei provoziert
"Der Angeklagte befand sich in einer Ausnahmesituation", sagte Verteidiger Wolfgang Schwemmer in seinem Plädoyer. Er sei in Sorge um einen Freund gewesen, den der Geschädigte am Tatabend in sturzbetrunkenem Zustand nach Hause gebracht hatte. Birhat N. habe den Verantwortlichen nur zur Rede stellen wollen und sei dann von dem körperlich überlegenen Mann angegriffen worden. Selbst als Birhat N. sich mit zwei anderen Männern im Bad eingeschlossen hatte, habe Hussein I. vor dem Raum gewartet und dann wieder auf den Angeklagten eingeschlagen, als dieser die Tür öffnete. Schwemmer: "Es spricht viel dafür, dass der Geschädigte der Angreifer war."
Sollte das Gericht den 20-jährigen Angeklagten nicht freisprechen, so sollte nach Meinung des Verteidigers zumindest Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Durch seine Lebensumstände, die seit jeher von Flucht gekennzeichnet seien, sei "eine Reifeverzögerung nicht auszuschließen". Er widersprach damit der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Deren Vertreter hatte sich über die Lebensumstände und den kulturellen Hintergrund des Angeklagten informiert und ein Urteil nach Erwachsenenstrafrecht empfohlen.
Der Angeklagte bricht in Tränen aus
Birhat N. war die Anspannung immer deutlicher anzumerken. Während des Plädoyers seines Verteidigers brach er in Tränen aus. Vor seinen abschließenden Worten musste der Vorsitzende Richter Michael Eckstein die Verhandlung unterbrechen. Der Angeklagte bat das Gericht, ihm eine zweite Chance zu geben. Er entschuldigte sich für die Messerattacke. "Ich wollte nicht, dass das passiert." Das Gericht gab ihm diese zweite Chance nicht.
Lesen Sie hier die Berichte von den ersten beiden Verhandlungstagen:
Prozess um Messerattacke in Asylheim
Messerattacke: Opfer hat Schutzengel