Schwierigkeiten mit der Übersetzung der Zeugenaussagen
Das habe der Angeklagte Hussein I. zum Vorwurf gemacht und ihn kurz darauf tätlich angegriffen. Erst habe ihn der Angeklagte am Hals gepackt und geschubst, kurz darauf sei er mit einem Wischmopp bewaffnet aus dem Bad gekommen und habe danach das Messer aus der Küche geholt und ihm in die linke Schulter und ins linke Bein gestochen.
Die Befragung des Angeklagten, des Opfers sowie mehrerer Zeugen aus der Flüchtlingsunterkunft gestaltete sich schwierig, da es bei der Übersetzung der Dolmetscher aus dem Kurdischen und dem Arabischen immer wieder zu Schwierigkeiten und offenbar auch zu dem ein oder anderen Missverständnis kam. Vieles deckte sich auch nicht mehr mit dem, was die Polizei in der Tatnacht zu Protokoll genommen hatte, weil vor Ort niemand war, der zuverlässig aus dem Arabischen und Kurdischen übersetzen konnte.
Zeuge verstrickt sich in Widersprüche
Vor allem bei der Zeugenaussage von Murat M. (58) hatte das Gericht Probleme, eine schlüssige Aussage zu bekommen. Nach Aussage von Hussein I. soll Murat M. die ganze Tat beobachtet haben, was dieser verneinte. Er sei erst durch Geschrei auf dem Flur aus dem Schlaf gerissen worden. Er habe sich eingemischt und sei wieder auf sein Zimmer gegangen, nachdem Birhat N. in die Küche verschwunden war. Dann habe er Hussein I. schreien gehört, sei abermals aus seinem Zimmer gekommen und habe den jungen Mann blutend am Boden gesehen. „Da habe ich Angst bekommen und bin wieder in mein Zimmer gegangen.“
Auf Nachfragen von Verteidiger Schwemmer verstrickte sich Murat M. so sehr in Widersprüche, dass der Vorsitzende Richter Michael Eckstein die Verhandlung für eine Viertelstunde unterbrach und dem Zeugen nahelegte, seine Erinnerung zu sortieren und dann noch einmal auszusagen. Danach erinnerte sich Murat M. an eine handgreifliche Auseinandersetzung zwischen den beiden.
Notarzt beurteilt die Verletzungen als nicht lebensbedrohlich
Am Tatabend war Matthias Henkel als Notarzt in Pegnitz im Einsatz gewesen. Mit dem Finger habe er getastet, dass beide Stichwunden bei Hussein I. etwa vier Zentimeter tief waren. „Es war aber keine aktiv spritzende Blutung“, weshalb der Mediziner die Wunden als nicht lebensbedrohlich einstufte.
Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Angesetzt waren ursprünglich sechs Verhandlungstage. Da allerdings nur noch wenige Zeugenaussagen fehlen, könnte am zweiten oder dritten Verhandlungstag bereits ein Urteil fallen.