Die DRV ist selbstverwaltet und trifft ihre Entscheidungen selbst. Aber sie unterliegt der Rechtsaufsicht durch das bayerische Sozialministerium. Das in der Frage nachgeht, ob die Pläne der DRV einem sparsamen Umgang mit Beitragsgeldern entsprechen. Pressesprecher Philipp Späth vom Sozialministerium teilt auf Nachfrage mit: „Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern liegt mittlerweile das von einer beauftragten, externen Firma erstellte Gutachten vor. Das Prüfungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann die Prüfung durch das Sozialministerium beendet sein wird.“