Höhenklinik: Gutachten liegt vor

Von Andreas Gewinner
Die Bischofsgrüner Höhenklinik soll geschlossen und durch einen Neubau in Bayreuth ersetzt werden. Das bayerische Sozialministerium nimmt die Pläne der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter die Lupe. Ein Gutachten gibt es schon. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Rettet das bayerische Sozialministerium die Höhenklinik? Das hofft man in Bischofsgrün. Und wartet auf das Ergebnis der Prüfung der Pläne der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern durch das Ministerium. Das hat einen Teil seiner Aufgaben inzwischen erledigt.

 
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Wie berichtet, plant die DRV, ihre beiden Rehakliniken Höhenklinik Bischofsgrün und Herzoghöhe Bayreuth durch einen Neubau zu ersetzen. Bei der Entscheidung für den Standort fiel die Wahl auf Bayreuth. Entsetzen und Enttäuschung in Bischofsgrün waren groß, als die DRV ihre Entscheidung mitteilte.

Die Entscheidung wurde aus mehreren Gründen hinterfragt. Ursprünglich wollte die DRV nur die in die Jahre gekommene Herzoghöhe durch einen Neubau ersetzen. Der Bundesrechnungshof schrieb dem Rentenversicherer ins Stammbuch die vergleichsweise hohe Zahl an eigenen Rehaplätzen in Nordbayern zu reduzieren. Doch die Neubaupläne sehen inklusive der Tagesrehaplätze kaum weniger Kapazitäten vor als die beiden bisherigen Häuser. Damit verbunden ist aber auch die Zusage der DRV, dass es zu keinen Kündigungen kommen soll.

Kritisiert wurde, dass die Grundlage der Entscheidung für den Standort Bayreuth ein Gutachten einer Unternehmensberatung war, die einen Sitz in Bayreuth hat. In Frage gestellt wurde auch das günstige Grundstücksangebot der Stadt Bayreuth für den Neubau neben der Lohengrintherme, ein Angebot, das möglicherweise den Ausschlag für Bayreuth gegeben hatte. Dieser Komplex obliegt der Prüfung durch die Bezirksregierung.

Die DRV ist selbstverwaltet und trifft ihre Entscheidungen selbst. Aber sie unterliegt der Rechtsaufsicht durch das bayerische Sozialministerium. Das in der Frage nachgeht, ob die Pläne der DRV einem sparsamen Umgang mit Beitragsgeldern entsprechen. Pressesprecher Philipp Späth vom Sozialministerium teilt auf Nachfrage mit: „Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern liegt mittlerweile das von einer beauftragten, externen Firma erstellte Gutachten vor. Das Prüfungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann die Prüfung durch das Sozialministerium beendet sein wird.“

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