Erhebliche Verletzungen
„Ich habe so einen Fall noch nie gesehen“, sagt Staatsanwältin Eva-Maria Heßler. Zugunsten hält sie dem Angeklagten das – wenn auch späte – Geständnis, dass er sich entschuldigt und keine Vorstrafen hat. Zulasten legt sie ihm ein brutales und rücksichtsloses Verhalten. Und, dass sich insbesondere der Vorfall mit dem Tritt gegen das Kinn über mehrere Stunden hingezogen hat.
Auch, dass er seiner Frau im Krankenhaus gedroht hat, er gehe gegen die Tochter, die alles gesehen hat, vor, legt sie ihm zur Last. „Sie haben Ihre Frau erheblich verletzt“, sagt die Staatsanwältin und fordert zwei Jahre und neun Monate Haft. „Es sind mehrere Taten, die nicht in der Nähe einer Bewährung liegen.“
Auch Verteidiger Thomas Goldfuß hebt das Geständnis, die Entschuldigung und die Tatsache, dass keine Vorstrafen vorliegen, hervor. Er sieht es positiv, dass sein Mandant die Frau ins Krankenhaus brachte. Der Angeklagte habe seit Verfahrensbeginn erhebliche Nachteile erlitten, habe keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern und auch zur gemeinsamen Tochter, sei aus dem persönlichen Umfeld herauskatapultiert worden, die U-Haft belaste ihn sehr. „Die Haftstrafe darf nicht höher als zwei Jahre sein“, fordert er.
Von Brutalität gezeichnet
„Eine Heldentat war das nicht“, sagt Richter Kahler in der Urteilsbegründung. Stoßen, stürzen, treten, durch die Wohnung ziehen – es sei heiß hergegangen. Als Bestattungshelfer hätte er willen müssen, dass der Tritt gegen den Kopf zu Hirnblutungen und zum Tod hätte führen können. „Das war von Brutalität und Rücksichtslosigkeit gezeichnet, war massiv menschenverachtend“, so Kahler.
Es sei nicht gewiss, ob der Angeklagte ein inneres Bedauern habe. „Aber Sie haben es zumindest nach außen bekundet“, so der Richter. Und er habe durch sein Geständnis der Tochter eine Aussage vor Gericht erspart. „Aber für eine Bewährung waren es zwei, drei Sachen zu viel“, sagt Richter Kahler.