Eventuell Nebenklageantrag
Für Unverständnis beim Verteidiger und Richter sorgte, dass mit Anwalt Hans-Walter Hofmann ein Zeugenbeistand der geschädigten Ehefrau gekommen war. Hofmann behielt sich vor, ob er einen Nebenklageantrag stellen werde. Er war erst am Vortag von der Ehefrau um den rechtlichen Beistand gebeten worden und hatte ebenfalls noch keine Einsicht in die Akten gehabt. „Das ist nicht so toll, wenn am vierten Verhandlungstag bei einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht auf einmal eine Nebenklage kommt“, so Richter Kahler.
Wenn es am aktuellen Verhandlungstag zu einem Geständnis komme, werde er keine Nebenklage erheben, sagte Hofmann. So behalte er sich aber alle Möglichkeiten, die die Strafprozessordnung biete, vor.
Von Gewaltattacken erzählt
Kurz vor Schluss gab es dann doch noch eine Zeugenaussage. Eine Bekannte der Ehefrau sagte aus, dass ihr die Geschädigte bei einem Besuch im Krankenhaus von den Gewaltattacken des Angeklagten erzählt habe. Nachdem die Ehefrau aber wieder zu ihm zurückgegangen ist, habe sie den Kontakt zu der Frau eingestellt.
Am vergangenen Verhandlungstag hatte der Richter in Aussicht gestellt, die heute neunjährige Tochter der Ehefrau zu vernehmen. Das Mädchen hatte Gewalttaten miterlebt, durch sein Verhalten in der Schule letztendlich den Prozess angeleiert. Am Mittwoch war das aber nicht Thema, auch nicht, ob das Mädchen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.