Richter schließt Bewährung aus

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Es wird keine Bewährung für den 34-Jährigen aus dem südlichen Landkreis geben, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Foto: dpa Foto: red

Viel Geduld war am Mittwochnachmittag vor dem Landgericht bei allen Prozessbeteiligten gefragt. Es stand der nächste Verhandlungstag an, bei dem sich ein 34-Jähriger aus dem südlichen Landkreis wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau getreten, geschlagen und psychisch misshandelt zu haben (wir berichteten). Vor dem Amtsgericht war er deshalb im vergangen Jahr zu knapp drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, sitzt seit dem wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.

 
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Erst mal hieß es drei Stunden warten. Seit vergangenem Montag wird der Angeklagte zusätzlich vom Münchner Anwalt Stephan Lucas vertreten. Der hatte in den vergangenen Tagen zunächst die Akten studiert, wollte vor Verhandlungsbeginn am Mittwoch dann aber erst mal kurz mit seinem Mandanten sprechen.

Verteidiger will Rechtsgespräch

„Das Spannendste an solchen Verhandlungen ist, dass man nicht weiß, was auf einen zukommt“, sagte Richter Werner Kahler. Auf ihn, Staatsanwältin Eva-Maria Heßler sowie die Verteidiger Stephan Lucas und Thomas Goldfuß kam dann ein Rechtsgespräch zu. „Ich bin kein Freund der großen Deals“, hatte Lucas gesagt. Aber für ihn mache ein Rechtsgespräch immer einen Sinn, er habe gewisse Stimmungen dafür aus den Akten herausgelesen.

Wie Kahler im Anschluss informierte, hatte der Verteidiger bei dem Gespräch angefragt, ob bei einem Geständnis seines Mandanten, einer Entschuldigung sowie einem Täter-Opfer-Ausgleich eine Reduzierung des Strafmaßes und eine Umwandlung in eine Bewährungsstrafe möglich sei. Aus seiner Sicht gebe es Ansatzpunkte, an der Glaubwürdigkeit der Aussage der geschädigten Ehefrau zu zweifeln. Außerdem fragte er an, ob ein weiteres gegen den Mandanten laufendes Verfahren wegen Vergewaltigung an seiner Ehefrau eingestellt und der bestehende Haftbefehl bei Urteilsverkündung aufgehoben werden könne.

Geringere Strafe denkbar

Die Staatsanwältin stellte klar, dass nur eine Reduzierung des Strafmaßes um wenige Monate eventuell denkbar wäre. Ob das andere Verfahren und der Haftbefehl eingestellt werden können, müsse erst noch überprüft werden. Sie wolle sich dem aber nicht von vorneherein verschließen. „Es kann aber auch abgelehnt werden“, stellte sie klar.

Die Antwort des Richters war deutlich. „Unabhängig von einer Reduzierung des Strafmaßes hat das Gericht erhebliche Zweifel an einer Bewährung“, so der Richter. Diese bestünden sogar, wenn man über eine Untergrenze von zwei Jahren ernsthaft nachdenke und von einer günstigen Kriminalprognose des Angeklagten ausgehe. Und direkt zum Angeklagten sagte Kahler: „Das Gericht hält eine Bewährung nicht für möglich.“ Wenn es ein Geständnis, eine Entschuldigung und einen Täter-Opfer-Ausgleich gebe, wäre eine Reduzierung des Strafmaßes denkbar. Zwischen zwei und zweieinhalb Jahren nennt er.

Eventuell Nebenklageantrag

Für Unverständnis beim Verteidiger und Richter sorgte, dass mit Anwalt Hans-Walter Hofmann ein Zeugenbeistand der geschädigten Ehefrau gekommen war. Hofmann behielt sich vor, ob er einen Nebenklageantrag stellen werde. Er war erst am Vortag von der Ehefrau um den rechtlichen Beistand gebeten worden und hatte ebenfalls noch keine Einsicht in die Akten gehabt. „Das ist nicht so toll, wenn am vierten Verhandlungstag bei einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht auf einmal eine Nebenklage kommt“, so Richter Kahler.

Wenn es am aktuellen Verhandlungstag zu einem Geständnis komme, werde er keine Nebenklage erheben, sagte Hofmann. So behalte er sich aber alle Möglichkeiten, die die Strafprozessordnung biete, vor.

Von Gewaltattacken erzählt

Kurz vor Schluss gab es dann doch noch eine Zeugenaussage. Eine Bekannte der Ehefrau sagte aus, dass ihr die Geschädigte bei einem Besuch im Krankenhaus von den Gewaltattacken des Angeklagten erzählt habe. Nachdem die Ehefrau aber wieder zu ihm zurückgegangen ist, habe sie den Kontakt zu der Frau eingestellt.

Am vergangenen Verhandlungstag hatte der Richter in Aussicht gestellt, die heute neunjährige Tochter der Ehefrau zu vernehmen. Das Mädchen hatte Gewalttaten miterlebt, durch sein Verhalten in der Schule letztendlich den Prozess angeleiert. Am Mittwoch war das aber nicht Thema, auch nicht, ob das Mädchen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

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