Feuerwehr gibt Tipps zur Vorbeugung im privaten Bereich Gefahr beim Grillen

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Wenn Fett in die glühenden Kohlen beim Grill tropft, kann es schnell zu Stichflammen kommen. Foto: Monique Wüstenhagen Foto: red

Feuerwehr heißt Brände löschen. So ist es in den Köpfen der Bürger oft drin. Doch das Einsatzspektrum ist viel umfangreicher und vielfältiger. Gerade im privaten Bereich drohen Gefahren. Die Feuerwehr Pegnitz gibt Tipps, hier vorzubeugen.

 
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Grillen: Nur eine Person sollte für das Grillen zuständig sein und somit auch möglichst alle anderen sich nicht in der Nähe des Grills aufhalten. Der Griller lässt das Gerät nicht aus den Augen. Es sollte darauf geachtet werden, dass brennbare Gegenstände nicht in der Nähe sind, kein Fett hineintropft, es keine offene Flamme gibt. Auch zum Ersticken einer Flamme sollte vorbeugend etwas bereitliegen. Der Grill sollte nur mit Anzündern angefacht und auf einen Fön verzichtet werden. Kommt es trotzdem zu einem Brand, gleich den Notruf alarmieren.

Lebensgefahr im Auto: Niemals Babys, Kinder oder Tiere im Sommer – auch nur kurz – im Auto lassen. Wenn außerhalb des Autos die Temperatur bereits 30 Grad beträgt, können im Innern des Autos bereits 50 Grad sein. Es besteht Lebensgefahr.

Wespennester: Bevor die Feuerwehr wegen Nestern im Wohnbereich angerufen wird, sollte geklärt werden, ob es überhaupt nötig ist, das Nest zu entfernen oder umzusiedeln. Wurde ein Schädlingsbekämpfer kontaktiert, um welche Insektenart handelt es sich, ist diese Art geschützt, leben Allergiker oder besonders gefährdete Personen in der Nähe des Nestes, das entfernt werden soll? Die Feuerwehr sollte erst angerufen werden, wenn sicher ist, dass das Nest entfernt werden muss. Um dies zu klären, sollte in der Stadtverwaltung Pegnitz unter 0 92 41/7 23 62 angerufen werden.

Rettungskarte: Die Karte kann kostenlos beim ADAC heruntergeladen werden. Dort sind Informationen zusammengefasst, die den Feuerwehren bei einem Unfallauto zeigen, wo Karosserieversteifungen den Einsatz einer Rettungsschere unmöglich machen. Mit der Rettungskarte als Orientierungshilfe können Eingeklemmte und Verletzte schneller geborgen werden.

Notfalltüröffnung: Die Feuerwehr öffnet bei Notfällen dem Rettungsdienst, Notarzt oder der Polizei eine verschlossene Tür mit speziellem Werkzeug und verschließt diese danach möglichst. Grund für die Öffnung kann sein, einer gestürzten Person zu helfen oder eine Person hat die Wohnung verlassen, sitzt im Zug und es fällt ihr ein: „Hab ich jetzt den Herd ausgeschaltet, oder nicht“? Niemand hat einen Ersatzschlüssel zur Wohnung. Sollte allerdings der Wohnungsschlüssel verlegt worden sein, ist ein Schlüsseldienst zuständig. Bei einer Öffnung sind Polizeibeamte dabei, die entscheiden, ob eine Öffnung wirklich nötig ist.

Silvester: Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte auf die Gefahrenklassen geachtet und die Gebrauchsanweisung vorher gelesen werden, ob zum Beispiel bei einem Tischfeuerwerk das Abbrennen in geschlossenen Räumen erlaubt ist. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen ist verboten.

In der Silvesternacht sollten an allen Gebäuden Fenster und Lüftungsklappen geschlossen werden. Die meisten Raketen dürfen nur im Freien angezündet werden. Kanonenschläge und Böller sollten nie in der Hand, sondern auf dem Boden angezündet werden. Danach sollten mindestens fünf Meter Abstand gehalten werden. Knallkörper nie einfach fortwerfen. Raketen sollten immer aus auf den Boden gestellten Flaschen gestartet werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da die Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden. Kinder sollten beim Feuerwerk immer beaufsichtigt werden. Feuerwerkskörper sollten nicht selbstgebaut oder am Körper getragen werden.

Lesen Sie hierzu den Artikel Mit Druckluftschaum gegen die Flammen.

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