Silvester: Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte auf die Gefahrenklassen geachtet und die Gebrauchsanweisung vorher gelesen werden, ob zum Beispiel bei einem Tischfeuerwerk das Abbrennen in geschlossenen Räumen erlaubt ist. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen ist verboten.
In der Silvesternacht sollten an allen Gebäuden Fenster und Lüftungsklappen geschlossen werden. Die meisten Raketen dürfen nur im Freien angezündet werden. Kanonenschläge und Böller sollten nie in der Hand, sondern auf dem Boden angezündet werden. Danach sollten mindestens fünf Meter Abstand gehalten werden. Knallkörper nie einfach fortwerfen. Raketen sollten immer aus auf den Boden gestellten Flaschen gestartet werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da die Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden. Kinder sollten beim Feuerwerk immer beaufsichtigt werden. Feuerwerkskörper sollten nicht selbstgebaut oder am Körper getragen werden.
Lesen Sie hierzu den Artikel Mit Druckluftschaum gegen die Flammen.