Einstimmig beschlossen hatten die Gremien die Unterzeichnung des Vertrags schon im Juli 2013. Die Vertreter der Familie Wagner stimmten jedoch unter der Bedingung zu, dass die Stiftung nachträglich ein Sonderkündigungsrecht bekommt – um die Auswahl des Festspielleiters weiterhin der Stiftung zu überlassen. Dies lehnten die Gesellschafter der Festspiele GmbH im September ab. Die GmbH sei „weder bereit noch verpflichtet", der Stiftung ein Mitspracherecht einzuräumen, heißt es im Gutachten der bayerischen Stiftungsaufsicht. Zuvor hatte die oberfränkische Stiftungsaufsicht den Mietvertragsentwurf für nicht zulässig erklärt.
Er gehe unverändert davon aus, dass die BF GmbH die Stiftung in die Auswahl eines Festspielleiters einbezieht, sagt Wilhelm Wenning. „Anders geht es ja eigentlich nicht."