Messerstecher von Neujahr 2014 muss jetzt wegen nächster Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis Knast für Faustschlag unter Bewährung

Von
 Foto: red

Er stand unter Bewährung, weil er in der Neujahrsnacht 2014 einen Kontrahenten mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt hatte. Jetzt muss er ins Gefängnis. Eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängte das Schöffengericht unter Vorsitz von Thorsten Meyer am Donnerstagnachmittag gegen den 29-jährigen Mann aus dem Landkreis, weil er im Juli 2015 einen Bekannten niedergeschlagen hatte. 

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Es war der zweite Termin in dieser Sache vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Weil Anfang März ein aus Sicht des Verteidigers Wolfgang Schwemmer wichtiger Zeuge nicht kommen konnte, sollte er diesmal vernommen werden. Doch der Student macht derzeit ein Praktikum in Polen, konnte auch diesmal nicht kommen. Deshalb wurde seine Zeugenaussage verlesen, die er im Juli 2015 gemacht hatte. Kurz nach jener Nacht, in dem der 29-Jährige und das spätere Opfer (28) erst auf dem Bürgerfest miteinander gefeiert hatten, bevor es auf dem Heimweg krachte. Aus Eifersucht soll der 29-Jährige sein Opfern mit der Faust niedergeschlagen haben. Laut Staatsanwalt Roland Köhler soll es auch Tritte gegen den am Boden liegenden Mann gegeben haben. Auch die Aussage des damals 21-jährigen Studenten, die Richter Meyer verlas, bringt keine endgültige Erkenntnis, ob der 29-Jährige zugetreten hat.

"Ich werde gebraucht"

Der 29-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Seit 2004 stand er neun Mal vor Gericht. Körperverletzung, Drogenbesitz, Betrug, Beleidigung, Raub. Wenn er andere verletzte, dann oft in betrunkenem Zustand. Wie Rechtsanwalt Schwemmer dem Gericht vorlegte, habe sich sein Mandant zu einem Anti-Gewalt-Training angemeldet, sei zudem in Behandlung, um seine Aggressionen besser in Griff zu bekommen. Sein Chef, bei dem er aktuell eine Ausbildung absolviert, stellt dem 29-Jährigen ein gutes Zeugnis aus. Auch das legte Schwemmer dem Gericht vor. Zudem sagte der Angeklagte, er sei auf einem guten Weg. Kein Alkohol mehr, keine Drogen mehr. Mit seiner Freundin, mit der er sich im Februar verlobt hat, will er eine Familie gründen. "Ich werde gebraucht", sagte er in seinem letzten Wort.

Einsicht kommt zu spät

Eine Einsicht, die aus Sicht des Amtsrichters Meyer zu spät kommt, wie er in seiner Urteilsbegründung sagte. Denn der 29-Jährige sei "vielfach vorbestraft, insbesondere einschlägig". Aus Sicht des Gerichts wäre es "spätestens nach dem letzten Urteil an der Zeit gewesen", sich der Situation bewusst zu werden und an sich zu arbeiten. Nicht wenige Tage vor dem nächsten Urteil. Die Verhandlung habe zudem keinen Anhaltspunkt erbracht, dass das Opfer möglicherweise zuerst zugeschlagen habe, wie der Angeklagte vor Gericht gesagt hatte. "Es hat keine Notwehrsituation vorgelegen", sagte Meyer. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss der Mann eineinhalb Jahre in Haft. Staatsanwalt Roland Köhler hatte zwei Jahre und drei Monate gefordert. Anwalt Wolfgang Schwemmer wollte einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen.

Autor

Bilder