Es war der zweite Termin in dieser Sache vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Weil Anfang März ein aus Sicht des Verteidigers Wolfgang Schwemmer wichtiger Zeuge nicht kommen konnte, sollte er diesmal vernommen werden. Doch der Student macht derzeit ein Praktikum in Polen, konnte auch diesmal nicht kommen. Deshalb wurde seine Zeugenaussage verlesen, die er im Juli 2015 gemacht hatte. Kurz nach jener Nacht, in dem der 29-Jährige und das spätere Opfer (28) erst auf dem Bürgerfest miteinander gefeiert hatten, bevor es auf dem Heimweg krachte. Aus Eifersucht soll der 29-Jährige sein Opfern mit der Faust niedergeschlagen haben. Laut Staatsanwalt Roland Köhler soll es auch Tritte gegen den am Boden liegenden Mann gegeben haben. Auch die Aussage des damals 21-jährigen Studenten, die Richter Meyer verlas, bringt keine endgültige Erkenntnis, ob der 29-Jährige zugetreten hat.