Für 29-Jährigen geht es vor Gericht um viel: Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung unterbrochen, weil Zeuge fehlt Messerstecher wieder vor Gericht

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Die Verhandlung gegen den 29-Jährigen Mann aus dem Landkreis wurde am Mittwochmorgen unterbrochen. Ein aus Sicht der Verteidigung wichtiger Zeuge muss erneut geladen werden.Foto: Ronald Wittek Foto: red

Der Messerstecher aus der Neujahrsnacht 2014 ist erneut wegen eines Gewaltdelikts vor Gericht. Hat er seinen Kontrahenten mit der Faust geschlagen, oder hat er ihm noch mit dem Fuß gegen den Kopf getreten? Das ist die zentrale Frage, auf die es im Prozess gegen einen 29-jährigen Mann aus dem Landkreis am Mittwochvormittag im Bayreuther Amtsgericht keine Antwort gab. Die Verhandlung ist unterbrochen und wird am 18. März fortgesetzt.

 
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Für den 29-Jährigen geht es um viel. Denn er steht unter Bewährung. In der Neujahrsnacht des Jahres 2014 war er mit einem anderen Mann in Streit geraten, hatte ihm ein Messer in den Oberkörper gestoßen. Der Mann war im September 2014 vom angeklagten Vorwurf der versuchten Tötung von der Großen Strafkammer des Bayreuther Landgerichts freigesprochen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Ein Dreivierteljahr nach der Verurteilung soll der Mann wieder gewalttätig geworden sein. Aus Eifersucht, wie die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last legt, soll er nach einem Bürgerfestbesuch am 4. Juli vergangenen Jahres ausgerastet sein. Soll einen heute 28-jährigen Bekannten gegen 1.25 Uhr in der Casselmannstraße niedergeschlagen und auf den auf dem Boden liegenden Mann noch mit Füßen eingetreten haben. Tritte soll das Opfer auch gegen den Kopf bekommen haben. Angkleagt ist er gefährlicher Körperverletzung

Erklärung des Rechtsanwalts

Der Verteidiger des Mannes, der Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer, gibt vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thorsten Meyer eine Erklärung für den Mandanten ab. Ja, sagt Schwemmer, es habe in der Nacht eine Schlägerei gegeben. Nein, Tritte mit dem Fuß seien "unrichtig". Und: Nicht der Angeklagte, sondern das Opfer hätten mit der Schlägerei angefangen. Die Frau, um die es bei der Schlägerei ging - aus Eifersucht sei der Angeklagte wütend geworden, sagt die Staatsanwaltschaft - sei heute mit dem Angeklagten verlobt, sagt Schwemmer. "Am 6. Februar hat er ihr einen Heiratsantrag gemacht. Am 27. Februar war die Verlobungsfeier." Auch ein Termin für die Hochzeit stehe bereits fest. Außerdem habe der Angeklagte bereits 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt. Das habe sein Anwalt ihm empfohlen, sagt der Angeklagte.

Eine Empfehlung in der Hoffnung, sagt Schwemmer, "dass die Verhandlung nicht zustande kommt". Eben weil sein Mandant unter Bewährung steht. "Die Schuldfrage steht in einem solchen Fall erst einmal im Hintergrund", sagt der Anwalt auf Nachfrage des Richters, ob das nicht ein bisschen voreilig gewesen sei, "wenn zwei sich schlagen und der andere angefangen haben soll".

Opfer zeichnet anderes Bild

Das 28-jährige Opfer der nächtlichen Tat zeichnet als Zeuge ein anderes Bild von dem Angriff als der Angeklagte in seiner Erklärung: Er kenne den Angeklagten über die heute 29-jährige Verlobte des Mannes. Sie sei eine Bekannte von ihm gewesen. Der Angeklagte sei eifersüchtig gewesen. Grundlos, wie der Zeuge sagt. Das habe er ihm auch an diesem Bürgerfest-Abend mehrfach gesagt. "Aber am Abend war er dann richtig sauer", sagt der 28-Jährige. Mit zunehmendem Alkoholgenuss habe sich das Thema hochgeschaukelt, auf dem Heimweg sei es eskaliert. "Er hat mich beschimpft." Und plötzlich von schräg hinten gegen seine rechte Gesichtshälfte geschlagen. Bei einer ersten Befragung hatte der Mann gesagt, es habe sich angefühlt, als sei er "von einem Zug überfahren worden". "Ich lag dann am Boden und habe versucht, Füße von meinem Kopf weg zu halten." Zum Zurückschlagen sei er gar nicht mehr gekommen.

Zwei Wochen lang habe er Schmerzen gehabt, sagt der 28-Jährige, der eine Gehirnerschütterung und Prellungen erlitten hatte, auf Nachfrage des Staatsanwalts Roland Köhler. Einen Anwalt habe er sich genommen, "weil das Ganze nicht so einfach für mich war. Und falls körperlich was bleibt". Von Tritten, sagt Anwalt Schwemmer, stünde in dem ersten Schreiben des Anwalts des Opfers nichts, "heute kommt er aber mit Tritten". Was die Frage nahelege, dass das Opfer wolle, dass der Täter bestraft werde. Was der 28-Jährige aber verneint. 

Zeugen haben wenig gesehen

Zwei Zeugen des Vorfalls, die vom Geschrei auf der Straße aufgewacht sind oder zufällig in dieser heißen Nacht aus dem Fenster geschaut haben, können nicht mit Sicherheit sagen, ob der 29-Jährige seinem Kontrahenten gegen den Kopf getreten habe. Ein Zeuge berichtet von einem oder zwei Fußtritten gegen den Oberkörper des noch stehenden Mannes. Der andere von "zwei bis drei Schlägen" in Richtung des bereits liegenden Opfers.

Scharmützel um die Zeugin

Ein verbales Scharmützel liefern sich Schwemmer und Richter Meyer um die Verlobte des Angeklagten. Schwemmer rügt Meyer wegen seiner Fragen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Verlobung nahelegten. Meyer sagt, er wundere sich, dass die Zeugin sich von einem Anwalt habe beraten lassen, ob sie vor Gericht aussagen müsse. Die 29-Jährige macht schließlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Ob der Täter seinem Opfer mit dem Fuß getreten hat, soll am 18. März geklärt werden. Bis dahin soll ein Zeuge, der sich beruflich im Ausland aufhält, erneut geladen werden. Die Verteidigung hält den Zeugen für wichtig. Richter Meyer hat Zweifel: Schon in seiner ersten Aussage habe der Zeuge nicht mit Bestimmtheit sagen können, ob es Tritte gegeben habe.

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