Ein Baugebiet, ohne vernünftige Anbindung an den Rest der Gemeinde, heißt Splittersiedlung und ist nach dem Baugesetzbuch verboten. Dass das auf das Baugebiet Breiter Acker zutreffen könnte, darauf hatten nicht nur die Stadt Bayreuth, sondern auch das Landratsamt die Gemeinde Heinersreuth aufmerksam gemacht. Die Antwort Heinersreuths: Von einer Splittersiedlung könne schon bald nicht mehr gesprochen werden, weil in der Lücke zwischen Heinersreuth und dem Breiten Acker ja das Baugebiet Straßäcker entstehen soll. Weil das aber noch nicht feststeht, lehnten SPD und Freie Wähler den Breiten Acker zunächst ab.