Angeklagter wird psychiatrisch untersucht

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Ein 34-Jähriger aus dem südlichen Landkreis muss sich vor dem Landgericht Bayreuth wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Foto: dpa Foto: red

Der Angeklagte ist diesmal spürbar nervös. Immer wieder zupft er an seinem Sweatshirt, reibt sich die Hände, redet auf seinen Verteidiger ein. Der 34-Jährige aus dem südlichen Landkreis steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht. Er hat seine Ehefrau geschlagen, getreten und psychisch misshandelt. Dafür wurde er im vergangenen September zu knapp drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte selber hatten Berufung eingelegt.

 
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Richter Werner Kahler richtet am Montag mahnende Worte an ihn, als der Verteidiger ankündigt, dass vielleicht noch Beweisanträge kommen. „Die Zeit spielt gegen Sie“, sagt er. Wenn der Angeklagte durch ein bestimmtes Aussageverhalten Pluspunkte sammeln wolle, solle er das zeitnah machen, damit es sich positiv auf die Strafzumessung auswirke. Dringend appellierte er an den Angeklagten zu überlegen, ob er nicht auf die Aussage bestimmter Zeugen verzichten wolle. Das werde positiv für ihn bewertet. „Das Gericht spielt ernsthaft mit dem Gedanken, die Tochter ihrer Frau zu vernehmen“, so Kahler. Die jetzt Neunjährige hatte viele der Vorfälle beobachtet, war zusammen mit ihrer Mutter vom Angeklagten im Winter in Unterwäsche vor die Tür gestellt worden. „Machen Sie sich darüber Gedanken, ob Sie davon begeistert wären, wenn das Ihr Kind wäre“, sagte der Richter. Das Gericht wolle zwar auf keinen Fall ein Urteil fällen, das angreifbar ist, aber gleichzeitig wolle es eine Zeugenaussage der Tochter vor Gericht vermeiden.

Möglicherweise liegt Persönlichkeitsstörung vor

Zum anderen kündigte Kahler an, dass nächste Woche der Gerichtsarzt den Angeklagten psychiatrisch untersuchen werde, ob möglicherweise eine Persönlichkeitsstörung vorliege. wenn er nicht unter dieser Störung litte, könnte sich das ebenfalls schlecht für ihn auswirken. Zum Beispiel, falls der Angeklagte seine Berufung zurück nehmen will.

Zuvor hatte ein Zeuge ausgesagt, der die Ehefrau schon seit 2012 kennt, kurzzeitig ein intimes, dann ein rein freundschaftliches Verhältnis zu ihr hatte und vor etwas zwei Jahren den Angeklagten kennengelernt hatte. Dann sei der Kontakt zur Ehefrau des Angeklagten abgebrochen, sie war über soziale Netzwerke nicht mehr erreichbar. Auf einmal habe sie ihn aus dem Krankenhaus heraus kontaktiert. „Ich habe sie dort einmal besucht“, so der Zeuge. Sie habe ihm erzählt, dass ihr Mann sie getreten, geschlagen, eingesperrt und nackt durchs Dorf geschickt habe. Auf Nachfrage des Richters erklärt der Zeuge, die Frau sei wegen der tätlichen Angriffe, mit Hämatomen und eingebundenen Armen im Krankenhaus gewesen. „Das Gespräch war von ihrer Seite sehr emotional und sie hat im Hinblick auf die Misshandlungen ganz offen gesprochen“, betont der Zeuge. Außerdem habe die Frau ihm einen Chatverlauf gezeigt, in dem von ähnlichen Vorfällen mit anderen Frauen die Rede war.

Ehefrau hatte Angst

„Sie hat immer wieder durchblicken lassen, dass sie nicht zurückwill“, sagt der Zeuge. Sie wolle nicht zu ihrem gewalttätigen Ehemann zurück, wolle Abstand zu ihm halten. „Sie hatte Angst um ihr Leben, hat sie gesagt“, so der Zeuge. Das habe sie mehrfach betont, habe Angst vor den Schlägen. Als sie nach dem Krankenhausaufenthalt doch wieder zu ihrem Mann zurück gegangen ist, sei der Kontakt zu ihr wieder abgebrochen. Endgültig.

Die Verhandlung wird am 22. Januar fortgesetzt.

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