„Was wollen sie mit der Berufung erreichen?“, fragte Richter Werner Kahler den Angeklagten, „einen Freispruch?“ Vor dem Landgericht Bayreuth musste sich am Montag ein 34-Jähriger wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung verantworten. Im September dieses Jahres war er vor dem Amtsgericht deshalb zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, saß seit dem ersten Verhandlungstag damals wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. „Ich habe teilweise auch Fehler gemacht, aber da gehören immer zwei dazu“, sagte der gelernte Bestattungsfachmann.