Schulgeld fällt weg
Emmi Zeulner, Kulmbacher CSU-Bundestagsabgeordnete und gelernte Krankenhpflegerin, glaubt das genaue Gegenteil. Die Attraktivität der Pflegeberufe werde gesteigert, zumal Schulgeld künftig bundesweit abgeschafft werde. Sie bemängelt den Verlust an Spezialisierung nicht in der Alten-, sondern in der Kinderkrankenpflege, weil die Anforderungen hier doch ganz anders als in der Krankenpflege.
Gute Chance für Kinderkrankenpflege
Am Klinikum Bayreuth geht man davon aus, dass die Kinderkrankenpflegeausbildung hier eine gute Zukunft hat. Sprecher Frank Schmälzle sagte, auch wenn die Auswirkungen der Ausbildungsreform derzeit unbekannt seien: Am Klinikum Bayreuth sei es „strukturell“ möglich, neben der generalisierten Ausbildung zur Krankenpflege weiterhin auch eine spezialisierte Ausbildung für Kinderkrankenpflege anzubieten, da man auch über eine Kinderklinik verfüge. Derzeit lassen sich am Klinikum 48 Schüler zu Kinderkrankenpflegekräften ausbilden.
In einem Punkt stimmt Emmi Zeulner ihrer Abgeordnetenkollegin Elisabeth Scharfenberg zu: Kleine Pflegeschulen werden durch die Reform vor „große Herausforderungen“ gestellt. Zeulner fordert schon jetzt: Sollten sie in Not geraten, müssen sie unterstützt werden.
Die Reform der Pflegeausbildung
Nach dem neuen Gesetz wird von 2020 an ein generalistischer Ausbildungsgang mit einheitlichem Berufsabschluss eingeführt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die wichtigsten Änderungen: - Die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der einheitliche Berufsabschluss lautet "Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann". Er berechtigt Absolventinnen und Absolventen, in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten und gilt auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. - Parallel kann die dreijährige Ausbildung weiterhin mit einem Abschluss in Kinderkranken- oder Altenpflege abgeschlossen werden. Das letzte Ausbildungsjahr dient dann der Spezialisierung. Diese Pflegekräfte können jeweils nur in ihrem Bereich arbeiten. - Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung haben alle Interessenten mit einer zehnjährigen Schulbildung. In den ersten beiden Jahren lernen sie zusammen, in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres können sie sich dann für einen spezialisierten Abschluss entscheiden. - Wer die generalistische Ausbildung nach zwei Jahren beendet, erwirbt einen Abschluss als Pflegeassistent/in. - Hauptschüler und -schülerinnen mit einem neunjährigen Schulabschluss können nur die Ausbildung zum Pflegeassistenten beginnen. Wollen sie sich später zur Fachkraft ausbilden lassen, ist dies möglich, wenn sie die Ausbildung zum Helfer abgeschlossen haben. Sie beginnen von neuem, es wird aber die erste Ausbildungszeit ganz oder zum Teil angerechnet. - Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Durch ein Umlageverfahren sollen alle Pflegeeinrichtungen an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Die Pflegeschülerinnen und Schüler sollen eine angemessene Ausbildungsvergütung geben. Sie lernen an Pflegeschulen und an mehreren Einsatzorten in der Praxis. - Es wird ein berufsqualifizierendes Pflegestudium eingeführt und festgelegt, welche Aufgaben in der Pflege den akademisch ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten werden. - Die neuen Regeln sollen von Januar 2020 an gelten. Ausbildungen, die bis Ende 2019 nach heutigem Recht begonnen werden, werden auch noch nach diesem Recht abgeschlossen. - Nach sechs Jahren soll der Bundestag anhand der Ausbildungszahlen entscheiden, ob die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege weiter bestehen bleiben sollen.
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