Zulassung der Berufung steht noch aus
Im Fall Alladorf wurde die Berufung bisher noch nicht zugelassen, informiert Norbert Lawatsch, einer der Geschäftsführer von Vis Nova. Die Sicherheitsabstände seien sogar größer als vorgegeben, so Lawatsch. Im Übrigen sei der sofortige Vollzug der Baumaßnahme nicht beklagt worden, sieht Lawatsch die Situation gelassen. Die Klage richte sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt in Kulmbach.
Die Vorbereitungen für den Windpark haben Lawatsch zufolge Anfang 2012 begonnen. "Eine Anlage produziert 2,4 Megawatt Strom." Weil in Thurnau kein Bürgerwindpark zustande gekommen sei, habe die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energiegenossenschaft Creußen den Betrieb übernommen.
Berechtigung zum Bauen
Nach den Worten von Bauleiterin Möller steht dem Bau der Windparks nichts mehr entgegen: "Wir sind berechtigt zu bauen und können jetzt loslegen." Ihr sei bewusst, dass es gegen das Vorhaben Vorbehalte gebe. "Ich weiß, dass uns nicht alle wohlgesonnen sind." Und sie hat auch eine Vermutung, warum das so sein könnte: Während der Projektphase seien einige mit ihren Grundstücken wieder herausgefallen. Ihnen seien somit Pachtzahlungen und Entschädigungen für die Wegenutzung entgangen. Sprich: Während andere finanzielle Vorteile genießen, gingen sie leer aus.