Gemeinderat begrenzt künftigen Ausbau mit umstrittener Abstandsregelung – Bisherige Windparks nicht betroffen Zwölf Windräder sind genug

Von Peter Engelbrecht
An der Baustelle für den Windpark in Alladorf wird bereits gearbeitet. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Bei zwölf Windrädern auf dem Gemeindegebiet von Thurnau ist Schluss. So lautet die Konsequenz eines mehrheitlichen Beschlusses des Marktgemeinderates mit drei Gegenstimmen.

 
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Die Räte beschäftigten sich in der jüngsten Sitzung mit der künftigen Anwendung der umstrittenen 10-H-Regelung für Windkraftanlagen in Bayern. Die drei geplanten Windparks in Alladorf und Kleetzhöfe (jeweils fünf Windräder) sowie in Lochau (zwei Windräder auf Gemeindegebiet) sind von dem Beschluss nicht betroffen.

Dem Gremium lagen insgesamt drei Anträge vor, wonach in Zukunft nur noch Bauleitpläne aufgestellt werden sollen, bei denen die 10-H-Regelung greift. Diese Bestimmung der Bayerischen Bauordnung besagt, dass seit November 2014 Windkraftanlagen einen Mindestabstand zu Wohngebäuden vom Zehnfachen ihrer Höhe einhalten müssen. Das bedeutet bei einer üblichen Gesamthöhe von 200 Metern einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Aber: Die Kommunen können in ihrer Bauleitplanung Ausnahmen dazu bestimmen.

Einen der Anträge hatte Gemeinderat Detlef Zenk (Freie Wähler) gestellt. Ihm ging es nicht um die bis zu zwölf geplanten Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet, sondern um die Zukunftsentwicklung. Mit den zwölf Anlagen sei das Thema „ausgereizt“, die Gemeinde sollte sagen, „dann ist Schluss“, erläuterte er seinen Vorstoß.

Dietmar Hofmann (SPD-OL) verwies darauf, dass außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen kein Bau von Rotoren mehr möglich ist. „Der Antrag geht ins Leere“, meinte er. Zudem werde gegen die 10-H-Regelung vom Bund Naturschutz und sämtlichen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag geklagt. Ein Großteil der Rechtsexperten gehe davon aus, dass die Regelung wieder gekippt werde. Er sprach sich dafür aus, die weitere Entwicklung abzuwarten.

„Wir wollen deutlich machen, dass wir hinter der 10-H-Regelung stehen. Sie kommt schließlich vom großen Chef“, meinte Hans-Friedrich Hacker (CSU) und spielte auf Ministerpräsident Horst Seehofer an, der die Änderung angestoßen hatte.

Bürgermeister Martin Bernreuther (CSU) schlug vor, die drei Vorranggebiete Alladorf, Kleetzhöfe und Lochau im Beschluss auszuschließen. Damit sei für Investoren die Rechtssicherheit gewährleistet. Für die Bevölkerung sei das ein Stück weit ein Richtungszeichen, wo die Gemeinde hinwolle. Verwaltungsleiter Hans-Peter Ströbel bekräftigte, der Beschluss weise in die Zukunft, betreffe die laufenden Verfahren nicht. In Thurnau gebe es aktuell keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan zum Thema Windkraft.

Dritter Bürgermeister Reinhold Förtsch (CSU) wies darauf hin, dass die Marktgemeinde ihre Pflicht getan habe und beim Ausbau der Windkraft Vorreiter in Oberfranken gewesen sei. Klaus Förster (Freie Wähler) sah in dem Antrag von Detlef Zenk eine Signalwirkung nach außen. Sollte es in zehn, 15 Jahren andere technische oder rechtliche Situationen für den Bau von Windkraftanlagen geben, könnten künftige Gemeinderäte eine andere Entscheidung fällen.

Der Gemeinderat beschloss, künftig die seit November 2014 geltende 10-H-Regelung anzuwenden. Es sollen keine Flächennutzungspläne aufgestellt werden, die einen geringeren Abstand als 10-H erlauben. Die drei Windparks seien davon nicht betroffen.

Die 10-H-Regelung war auf Kritik gestoßen. In einer Anhörung im Landtag hatten elf von zwölf Experten den Gesetzentwurf abgelehnt. Grüne protestierten ebenso wie SPD, Freie Wähler und der Bundesverband Windenergie. Bei einem Mindestabstand zur Wohnbebauung von rund zwei Kilometern würden sich die Flächen, auf der neue Windanlagen möglich sind, auf weniger als 0,05 Prozent der Landesfläche reduzieren. Der weitere Ausbau werde damit weitgehend gestoppt.

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