Bürgermeister Martin Bernreuther (CSU) schlug vor, die drei Vorranggebiete Alladorf, Kleetzhöfe und Lochau im Beschluss auszuschließen. Damit sei für Investoren die Rechtssicherheit gewährleistet. Für die Bevölkerung sei das ein Stück weit ein Richtungszeichen, wo die Gemeinde hinwolle. Verwaltungsleiter Hans-Peter Ströbel bekräftigte, der Beschluss weise in die Zukunft, betreffe die laufenden Verfahren nicht. In Thurnau gebe es aktuell keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan zum Thema Windkraft.
Dritter Bürgermeister Reinhold Förtsch (CSU) wies darauf hin, dass die Marktgemeinde ihre Pflicht getan habe und beim Ausbau der Windkraft Vorreiter in Oberfranken gewesen sei. Klaus Förster (Freie Wähler) sah in dem Antrag von Detlef Zenk eine Signalwirkung nach außen. Sollte es in zehn, 15 Jahren andere technische oder rechtliche Situationen für den Bau von Windkraftanlagen geben, könnten künftige Gemeinderäte eine andere Entscheidung fällen.
Der Gemeinderat beschloss, künftig die seit November 2014 geltende 10-H-Regelung anzuwenden. Es sollen keine Flächennutzungspläne aufgestellt werden, die einen geringeren Abstand als 10-H erlauben. Die drei Windparks seien davon nicht betroffen.
Die 10-H-Regelung war auf Kritik gestoßen. In einer Anhörung im Landtag hatten elf von zwölf Experten den Gesetzentwurf abgelehnt. Grüne protestierten ebenso wie SPD, Freie Wähler und der Bundesverband Windenergie. Bei einem Mindestabstand zur Wohnbebauung von rund zwei Kilometern würden sich die Flächen, auf der neue Windanlagen möglich sind, auf weniger als 0,05 Prozent der Landesfläche reduzieren. Der weitere Ausbau werde damit weitgehend gestoppt.