Mutter von toter Lea im September vor Gericht

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WEIDEN. Nach dem Tod ihrer Tochter Lea muss sich vom 13. September an eine 22-Jährige aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth vor Gericht verantworten.

 
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Die Mutter sei wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung angeklagt, teilte das Landgericht Weiden am Donnerstag mit.

Die zweijährige Lea war Ende März gestorben. Zunächst hatten die Ermittler wegen des schlechten Zustands Leas erklärt, das Kind könnte verhungert und verdurstet sein. Später stellte sich heraus, dass das Mädchen an einer sehr schwerwiegenden Lungenentzündung starb. Da diese Form der Lungenentzündung auch bei normal ernährten Kindern zum Tod führen kann, hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Totschlags fallengelassen. Die 22-Jährige blieb allerdings in Untersuchungshaft.

Windeln tagelang nicht gewechselt

Laut Anklageschrift soll die Mutter zwei Jahre lang aus Gleichgültigkeit mit ihrer Tochter nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen sein. Im März sei die Angeklagte dann trotz erkennbarer Abmagerung und Müdigkeit und einer zumindest unspezifisch erkannten akuten Erkrankung des Mädchens wieder nicht zum Arzt gegangen. Die Frau habe das Kind auch dadurch vernachlässigt, dass sie die Windeln tagelang nicht gewechselt habe. Zudem soll die Mutter das ärztliche Untersuchungsheft ihres Sohnes gefälscht haben, um dem Kindergarten eine nicht vorgenommene Kontrolluntersuchung beim Arzt zu belegen.

Der 22-Jährigen droht eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Da die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Taten teilweise mehr als zwei Jahre zurückliegen, ist die Jugendkammer des Landgerichtes für den Fall zuständig. Das Gericht hat drei Verhandlungstage eingeplant und 19 Zeugen sowie zwei Gutachter geladen. Das Urteil wird voraussichtlich am 27. September verkündet (mehr...).
dpa/Foto: pa

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