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27.07.2010, 16:26 Uhr

 

Anklage wegen Todes von zweijähriger Lea steht bevor

TIRSCHENREUTH/WEIDEN. Vier Monate nach dem Tod der zweijährigen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth stehen die Ermittlungen gegen die Mutter kurz vor dem Abschluss.

 

In den nächsten Tagen werde über eine Anklage entschieden, sagte Weidens Leitender Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Die 22 Jahre alte Mutter sitzt wegen des Vorwurfs schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht in Untersuchungshaft. Schäfer geht davon aus, dass es in der Anklage im Wesentlichen bei diesen Vorwürfen bleibt. Laut dem Oberstaatsanwalt droht der Mutter damit bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen einem und 15 Jahren.

Die von ihrem Mann getrenntlebende Frau hatte ihre Tochter Ende März tot im Bett gefunden. Zunächst hatten die Ermittler wegen des schlechten Zustands des Mädchens mitgeteilt, dass Lea verhungert und verdurstet sein könnte. Deswegen wurde zunächst wegen Totschlags gegen die damals noch 21-Jährige ermittelt. Ein Gutachten von Rechtsmedizinern aus Erlangen ergab allerdings einen Monat später, dass das Mädchen an einer sogenannten interstitiellen Lungenentzündung gestorben ist.

Totschlag-Vorwurf fallengelassen

Bei dieser Form einer Lungenentzündung handelt es sich um eine schwerwiegende Krankheit, an der auch gesunde und normal ernährte Kinder trotz Behandlung sterben können. Da die festgestellte Todesursache nicht mit Sicherheit auf den Zustand des Kindes zurückgeführt werden kann, ließ die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Totschlags fallen. Allerdings werfen die Ermittler der Mutter weiterhin Vernachlässigung des Mädchens vor. Insbesondere hätte die Frau mit ihrem Kind zum Arzt gehen müssen.

Wegen des Todes der kleinen Lea war auch das Tirschenreuther Jugendamt in die Kritik geraten. Bei der Behörde war Monate vor der Tragödie der Hinweis einer besorgten Nachbarin abgelegt worden, ein Kontrollbesuch bei der Mutter blieb aus. Das Amt hatte nach Bekanntwerden des Falls Fehler eingeräumt (mehr...).

Text/Foto: dpa




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