Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht
Die jungen Disco-Besucher seien mit der Szene so umgegangen, wie mit allem Berichtenswerten: Sie haben es aufgenommen und mitgeteilt. Aber genau darin liege auch ein Problem. Denn die Bilder des Paares zu veröffentlichen ohne deren Zustimmung, sei ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Es nütze auch nicht, sagt Koubek, dass sich das Paar nicht gegen die Aufnahmen gewehrt habe. Es müsse eine nachweisbare Einwilligung geben. „Die wenigsten möchten, dass solche Bilder in der Öffentlichkeit landen“, sagt Koubek.
Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses – was den Medienwissenschaftler wundert. Denn die Öffentlichkeit, das sieht man auf den Videos, die im Internet kursieren, war nicht verärgert. Eher amüsiert.
„Wer ist jetzt Öffentlichkeit?“, kontert Polizeisprecher Löffler. Denn derjenige, der eine Anzeige erstattet hat, „der war nicht amüsiert, sondern verärgert“. Sonst hätte er den Vorgang nicht angezeigt. Öffentlichkeit seien nicht nur diejenigen, die auf dem Parkplatz waren, sondern auch diejenigen, die die Videos bekommen hätten.
Symbolbild: Lammel