Störrisch gegen geltendes Recht verstoßen
Dass das Landratsamt den Wasserrabatt jetzt über den Gemeinderat hinweg aufheben wird, stelle "das absolut letzte Mittel dar, um rechtswidrigem Handeln von Gemeinden entgegenzutreten", sagt Michael Benz. Der Rechtsaufsicht sehe sich sonst vor allem in beratender Funktion. Seit mehr als zehn Jahren hat sie keinen Gemeinderatsbeschluss mehr kassieren müssen. Das zeigt, wie störrisch der Eckersdorfer Gemeinderat in diesem Fall gegen geltendes Recht verstoßen hat.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte sich der Gemeinderat wiederholt dagegen entschieden, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Davor hatte das Landratsamt zuletzt im April darauf gedrängt - ohne Erfolg. Seit Jahren gilt in Eckersdorf: Wer mehr als 400 Kubikmeter Wasser verbraucht, zahlt ab dem 401. nur noch weniger als die Hälfte. Das bedeutet aktuell für Großabnehmer pro Jahr eine summierte Ersparnis von rund 16.000 Euro. Eckersdorf ist die einzige Gemeinde im Landkreis, die eine solche Rabattregel hat.
Schon vor 20 Jahren erster Hinweis auf den Rechtsbruch
Der Rabatt hätte schon vor fast 20 Jahren fallen müssen. Ende des Jahres 1996 hatte das Landratsamt alle Gemeinden darauf hingewiesen, einen Beschluss zu fassen, der Rabatte aufhebt und spätestens zum 1. Januar 1997 greift.
Die zugrunde liegende Satzung in Eckersdorf sei nicht rechtswidrig, sondern dazu gefasste Beschlüsse des Gemeinderates, teilt das Landratsamt mit. Deshalb sei der rechtswidrige Rabatt erst während eines Widerspruchsverfahrens aufgefallen. Ihren 20. Geburtstag wird die die gesetzeswidrige Vergünstigung wohl nicht mehr erleben. Die Rechtsaufsicht greift jetzt durch.