Eckersdorf ist die einzige Kommune im Kreis mit Rabattpreis
Der vergünstigte Wasserpreis für Landwirte basiert auf einem Gemeinderatsbeschluss, der "eindeutig rechtswidrig" sei. Das teilt Landratsamtssprecher Michael Benz auf Kurier-Anfrage mit. Im ganzen Landkreis sei Eckersdorf die einzige Gemeinde, die so eine Regelung habe.
Schon seit 1993 schränke das Kommunalabgabengesetz den Handlungsspielraum der Gemeinden bei vergünstigten Wassergebühren stark ein, teilt er mit. Diese seien nur für Gewerbebetriebe zulässig und auch nur dann, wenn man nachweislich Vorkehrungen treffe, Wasser zu sparen. "In landwirtschaftlichen Betrieben sind derartig Sparmaßnahmen kaum umsetzbar", schreibt Benz.
Der Rabatt hätte schon am 1. Januar 1997 fallen müssen
Schon im Dezember 1996 habe das Landratsamt alle Gemeinden darauf hingewiesen, dass sie die Vergünstigungen zum 1. Januar 1997 abschaffen müssen. Eckersdorf sei dieser Verpflichtung allerdings nie nachgekommen.
Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass die Wasserversorgung grundsätzlich kostendeckend zu sein habe. Vergünstigungen für den einen bedeuteten also einen höheren Wasserpreis für die restlichen Abnehmer. Die Ersparnis von 16000 Euro für die neun Landwirte müssten also über den Wasserpreis auf die restlichen Haushalte in Eckersdorf umgelegt werden.
Pro Landwirt 2000 Euro mehr im Jahr fürs Wasser
"Ich verstehe, wenn es rechtliche Probleme gibt", sagt Landwirt Johannes Parchent. Aber dass ein Eckersdorfer Landwirt jetzt pro Jahr im Schnitt fast 2000 Euro mehr fürs Wasser zahlen soll, sei "schon eine ordentliche Summe". Er hofft, dass der Gemeinderat einen anderen Weg findet, die Bauern mit derselben Summe zu unterstützen. Außerdem denkt er nun darüber nach, einen eigenen Brunnen für Trinkwasser zu bohren, um daraus seine Milchkühe zu tränken. Das dürfen Landwirte.