Messerangreifer soll in Entziehungsanstalt

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Es war mehr Wut und weniger Mut: Der 47-Jährige, der Ende Mai mit einem großen Fleischermesser auf einen Kampfsportler losging, wird wohl in die gerichtliche angeordnete Alkoholentziehung kommen. Die Tat des Mannes, der wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht steht, hatte damals bei der Polizei eine erhöhte Alarmstufe ausgelöst.

 
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Streifenpolizisten, die damals nach Speichersdorf eilten, berichteten am Freitag als Zeugen vor Gericht, dass für den Einsatz das Tragen von Schutzwesten angeordnet worden sei. Grund: Der Angeklagte war nach dem von dem 37-jährigen Kampfsportler mit einem Kniekick abgewehrten Messerangriff zunächst verschwunden und danach laut Zeugen mit zwei Pistolen in der Hand wieder aufgetaucht. Für die Polizei war zunächst unklar, ob der Mann eine scharfe Waffe bei sich hatte – gefunden wurde nie eine.

Angegriffener ist Kampfexperte

Wie berichtet, waren der Angeklagte und der zwei Köpfe größere und 30 Kilo schwerere Kampfsportler bei einer Grillparty wegen ihrer unterschiedlichen Haltung zu kriminellen Rockergruppen in Streit geraten: Während der Kampfsportler, der selbst eine Vergangenheit in einer solchen Rockergruppe hat und dort nach seinen eigenen Angaben den „Ausstieg“ geschafft hat, solche Gruppen mittlerweile „dumm“ findet, verteidigte der Angeklagte die „Hells Angels“ und die „Bandidos“: Er lasse auf seine „Brüder“ nichts kommen. Schon den Streifenpolizisten hatte der Kampfsportler damals berichtet, der Angreifer habe das Messer in Richtung seines Bauches gestoßen, und dabei gerufen: „Ich stech Dich ab.“ Der Kampfsportler sagte damals, dass er den Stich nur aufgrund seines Kampfkönnens abwehren habe können.

Zwei Pistolen, oder doch nur eine?

Doch der Ärger des 47-Jährigen verrauchte nicht – im Gegenteil: Mit zwei Pistolen – der Angeklagte behauptet, es sei nur eine gewesen – kehrte er zurück. Der Kampfsportler versteckte sich, auf der Suche nach ihm soll der Angeklagte in einer Kneipe den Wirt und einen Gast bedroht haben.

Während am ersten Prozesstag am Mittwoch noch gerätselt wurde, wieso der Angeklagte so ausgerastet war, gab es am Freitag die Erklärung von Psychiater Klaus Leipziger: Der Angeklagte habe eine „gehörige Wut“ gehabt, in die er sich immer weiter hineingesteigert habe. Der Gerichtsgutachter bescheinigte dem 47-Jährigen einen Hang zu übermäßigem Alkoholkonsum. Am Tatabend hatte er rund 1,8 Promille intus. Der Angeklagte selbst hatte erklärt, er saufe, weil es bei ihm eine Suchtverlagerung gegeben habe. Früher habe er Drogen, vor allem Crystal Meth, genommen. Sein Hang zu Alkohol macht den 47-Jährigen auch in Zukunft zum potenziellen Straftäter: Deshalb befürwortete der Psychiater die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt.

Der Prozess soll am 11. Oktober mit Plädoyers und Urteil beendet werden.

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