Streifenpolizisten, die damals nach Speichersdorf eilten, berichteten am Freitag als Zeugen vor Gericht, dass für den Einsatz das Tragen von Schutzwesten angeordnet worden sei. Grund: Der Angeklagte war nach dem von dem 37-jährigen Kampfsportler mit einem Kniekick abgewehrten Messerangriff zunächst verschwunden und danach laut Zeugen mit zwei Pistolen in der Hand wieder aufgetaucht. Für die Polizei war zunächst unklar, ob der Mann eine scharfe Waffe bei sich hatte – gefunden wurde nie eine.