Petry hatte erklärt, Polizisten müssten den illegalen Grenzübertritt verhindern und "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen". So stehe es schließlich im Gesetz. Peterka betont, er sei sich sicher, dass illegaler Grenzübertritt mit "nicht tödlichem physikalischen Zwang" zu verhindern sei. Darunter sei zum Beispiel das Herunterholen von über einen Zaun kletternden Menschen zu verstehen.