Ursprünglich hatte der Bund das Betreuungsgeld - auf Drängen der CSU - gezahlt, dann kippte das Bundesverfassungsgericht die Zahlung. Der Grund: Für Familienleistungen sind die Länder und nicht der Bund zuständig. Deswegen zahlt die Staatsregierung das Betreuungsgeld jetzt als bayerische Landesleistung weiter. Die zuständige Behörde hat bereits 101 000 Antragsformulare an die Familien verschickt.