Die Grünen plädieren nicht nur für mehr Krippenplätze, sondern auch für eine Qualitätsoffensive in der bayerischen Kinderbetreuung mit mehr Personal und kleineren Gruppen. Das sagte Landtagsfraktionschefin Margarete Bause.
Die Freien Wähler verwiesen darauf, dass der Bund bereits Elterngeld und Elterngeld Plus zahlt. Die bayerischen Haushaltsmittel sollten deshalb in erster Linie in die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile einfließen, sagte die oberbayerische Abgeordnete Eva Gottstein.
Hintergrund: Chronologie Betreuungsgeld
Das umstrittene CSU-Prestigeprojekt Betreuungsgeld hat eine lange, wechselvolle Geschichte:
2007: Nicht die CSU, sondern der damalige Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist der erste Politiker, der die Idee eines Betreuungsgelds der Öffentlichkeit präsentiert. Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht in der Krippe betreuen lassen wollen, sollen ebenfalls einen staatlichen Zuschuss erhalten. Die CSU übernimmt die Idee sehr schnell. Als erster Christsozialer spricht sich der damalige bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber dafür aus.
26. Oktober 2009: Nach der Bundestagswahl verankern CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag das von Kritikern als "Herdprämie" verspottete Betreuungsgeld. CDU und FDP stimmen eher widerwillig zu.
6. November 2011: Bei einem Treffen der Koalitionsspitzen von CDU, CSU und FDP setzen die Christsozialen das Betreuungsgeld durch. Die Folge ist ein monatelanger Streit in Unionsparteien und Koalition.
5. November 2012: Wieder ein Koalitionsausschuss: Nach stundenlangen Beratungen einigen sich CDU, CSU und FDP auf die Einführung des Betreuungsgeldes vom 1. August 2013 an. Am 9. November stimmt der Bundestag dem umstrittenen Gesetz zu, am 14. Dezember der Bundesrat. SPD und Grüne kündigen an, das Projekt notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen oder bei einem Sieg bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 umgehend wieder abzuschaffen.
15. Februar 2013: Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet das Gesetz. Wenige Tage später, am 20. Februar, reicht das sozialdemokratisch regierte Hamburg Verfassungsklage ein.
1. August 2013: Das Betreuungsgeld kann erstmals beantragt werden. Nach vier Monaten zählen die zuständigen Behörden schon mehr als 100.000 Anträge, die meisten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Herbst 2013: In den Koalitionsverhandlungen scheitert die SPD mit ihrer Forderung, die Geldleistung abzuschaffen: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich die SPD-Forderung deshalb nicht wieder.
21. Juli 2015: Das Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld - zumindest als Bundesleistung. Bayern kündigt die Fortführung an.
5. Oktober 2015: Das bayerische Kabinett beschließt das bayerische Betreuungsgeld. Es soll in gleicher Höhe und nahtlos weitergezahlt werden.
dpa