Der selbstständige Handelsvertreter war in der vergangenen Woche zu einer Geldauflage von 1800 Euro verurteilt worden (Az.: 218Js 10248/16) - als Verwarnung, die der Richter aussprach. Grund dafür war ein Schild, das der 54-Jährige in seinem Schaufenster aufgestellt hatte: Darauf war der Satz „Asylanten müssen draußen bleiben“ zu lesen, neben dem Bild eines Hundes.