Pocht der BBV auf sein Recht, bekommt nun ein lokaler Landwirt das Grundstück. Und zwar ebenfalls deutlich unter Wert. Denn: „Ab dem Moment, in dem das Landratsamt die Anfrage an den BBV weitergegeben hat, kann man den Vertrag nicht mehr ändern oder zurücktreten“, sagt Hubertus Benecke. Er ist Rechtsanwalt für Agrarrecht in Hof, einer der wenigen in Deutschland. „Sie könnten höchstens noch versuchen, mit einem Betriebskonzept darzulegen, dass sie Bauern werden wollen. Dann gilt das Vorkaufsrecht nicht.“
Anwalt hat den Vertrag angefochten
So weit will es der Anwalt, der auch die betroffene Familie vertritt, aber nicht kommen lassen. Er hat den Vertrag angefochten, der BBV und der kaufwillige Bauer haben noch bis Anfang September Zeit, sich zu äußern. Deshalb wollen die Betroffenen auch nicht mit ihrem Namen in der Zeitung auftauchen. Wenn für sie alles gut geht, wird der BBV auf sein Recht verzichten. Dann gehen die Felder einfach wieder an die alte Dame zurück.
Die wichtigsten Antworten zum Fall
Ist das ein Einzelfall?
Die Familie sei mit ihrem Problem nicht alleine, sagt Anwalt Hubertus Benecke: „So etwas kommt öfter vor als man denkt.“ Allerdings vor allem in den neuen Bundesländern. Eine Anfrage an die BBV Landsiedlung, wie oft dieses Vorverkaufsrecht in Bayern und im Landkreis Bayreuth bisher genutzt wurde, blieb unbeantwortet. Auch das Landratsamt kann die Frage nicht beantworten.
Ist das Mauschelei?
Wenn statt des geplanten Käufers zufällig ein lokaler Bauer beim Feldkauf zum Zug kommt, empfinden das manche Betroffene als Mauschelei. Doch dieses Vorgehen ist rechtlich geregelt: Sobald das Vorkaufsrecht gilt, muss der BBV prüfen, ob ein ortsnaher Bauer die Flächen braucht, sagt BBV-Geschäftsführer Harald Köppel. Manche Oberlandesgerichte hätten zwar auch schon entschieden, dass Landwirte in der heutigen Zeit ein Feld auch über große Entfernungen hinweg sinnvoll bewirtschaften können. „Aber die meisten Gerichte halten eher an der ortsnahen Regelung fest“, sagt Benecke.