Was Arbeitgeber sagen Tattoos: Das sagt der Chef dazu

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So kommt man besser nicht zum Vorstellungsgespräch. Foto: dpa Foto: red

Der Trend geht zum Tattoo – möchte man meinen. Zumindest herrscht in Bayreuth kein Mangel an Studios, in denen Tätowierer ihren Kunden die schönsten Kunstwerke in die Haut stechen. Doch was sagen potenzielle Arbeitgeber dazu? Ist ein gut sichtbares Tattoo im Vorstellungsgespräch von Nachteil?

 
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Nicht zwangsläufig muss sich eine kunstvolle Tätowierung als Killerkriterium bei der Bewerbung um eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erweisen. Generell will sich Henri Schulz, Bereichsleiter bei der Arbeitsagentur Bayreuth, mit einer Bewertung zurückhalten. Beschreibt aber diesen Trend: „Man geht auf Arbeitgeberseite heute entspannter damit um.“ An einen einzigen Fall kann sich der Bereichsleiter erinnern, in dem ein Arbeitsvertrag aufgrund einer Tätowierung nicht verlängert wurde. Es handelte sich um eine Stelle im Vorzimmer eines Geschäftsführers. „Da war das nicht erwünscht“, sagt Schulz. Er will nicht ausschließen, dass eine offen sichtbare Tätowierung in einigen Branchen durchaus negative Auswirkungen haben kann und nennt etwa den öffentlichen Dienst, Kundenberatung bei Banken oder den Polizeivollzugsdienst.

Tatsächlich hat das Bayerische Innenministerium Bestimmungen zum Erscheinungsbild von Polizeibeamten auf der Grundlage des Bayerischen Beamtengesetzes erlassen. Dort ist festgelegt, dass im Dienst Tätowierungen, Brandings, Mandies (durch Henna verursachte Hautverfärbungen) und Ähnliches nicht sichtbar sein dürfen. „Soweit Tätowierungen getragen werden, dürfen diese inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder ähnliche Motive darstellen“, teilt Pressesprecherin Anne Höfer auf Kurier-Anfrage mit. Dies beziehe sich nicht nur auf Beamte, die Uniform tragen. Klipp und klar heißt es dazu: „Beim Tragen der Uniform sichtbare Tätowierungen müssen vor Beginn der Ausbildung vollständig auf eigene Kosten und Risiko entfernt werden. Ansonsten ist eine Einstellung bei der bayerischen Polizei nicht möglich.“

„Tattoos sind kein Einstellungskriterium“

Weniger streng geht es diesbezüglich im Klinikum Bayreuth zu. „Grundsätzlich sind Tattoos bei Bewerbern kein Einstellungskriterium der Klinikum Bayreuth GmbH“, teilt Frank Schmälzle, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, mit. Sollten jedoch Tattoos, die auf eine möglicherweise extremistische politische Einstellung hindeuten können, an sichtbaren Körperstellen vorliegen, würde man dies ansprechen und sich ein Bild davon machen, ob der Bewerber tatsächlich ins Team passt. Generell würden sich aus Tattoos keine hygienischen Probleme ergeben, da sie sich innerhalb der Haut befinden.

Schmälzle weist allerdings auf eine Besonderheit hin: Farbige Tattoos enthalten Metallpartikel. „Diese Partikel können sich bei Arbeiten im Operationssaal, konkret etwa beim Verschließen von Blutgefäßen des Patienten mit Wärme, stark erhitzen. Dies kann zu Verbrennungen bei tätowierten Beschäftigten führen.“

Den Grundwerten der Rechtsordnung entsprechen

Solche Gefahren drohen den Mitarbeitern der Stadt Bayreuth eher nicht. Pressesprecher Joachim Oppold teilt auf Kurier-Anfrage mit: „Grundsätzlich steht eine Tätowierung einer Einstellung im öffentlichen Dienst nicht entgegen. Dies gilt sowohl für den Bereich der Angestellten als auch der Beamten.“ Allerdings müssten die Tattoos nach Ausgestaltung und vor allem Inhalt den Grundwerten unserer Rechtsordnung entsprechen.

Auch wenn also beim Tätowieren bisweilen Vorsicht geboten ist: Henri Schulz von der Arbeitsagentur kann sich an eine Stellenausschreibung erinnern, in der Tattoo und Piercing als Einstellungsvoraussetzung ausdrücklich gefordert waren. Dabei handelte es sich um eine Stelle in einem Gothicladen.

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